Mehrheit, qualifizierte
Qualifizierte Mehrheiten sind weniger bei Wahlen erforderlich, dafür aber bei Abstimmungen, wenn es um besonders wichtige Entscheidungen geht.
Es wird unterschieden zwischen qualifizierter Abstimmungsmehrheit und qualifizierter Mitgliedermehrheit.
Eine qualifizierte Mehrheit ist zum Beispiel eine 2/3-Mehrheit. In diesem Falle ist die qualifizierte Abstimmungsmehrheit die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die qualifizierte Mitgliedermehrheit setzt dagegen die 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl voraus, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden bzw. der abgegebenen Stimmen.
Beispiel:
Der Erlass eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Bundestages und von 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
Siehe auch: absolute Mehrheit <> relative Mehrheit.