Mehrheit, absolute
Bei der absoluten Mehrheitswahl ist die Person gewählt, die mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält.
Stehen dabei mehr als zwei Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl, kann es sein, dass mehrere Wahlgänge oder eine Stichwahl erforderlich sind.
Siehe auch: relative Mehrheit <> qualifizierte Mehrheit.