Mehrheit, relative

Bei der relativen oder einfachen Mehrheitswahl ist die Person (Bewerberin oder Bewerber) gewählt, die die meisten Stimmen, also mehr als irgendeine andere zur Wahl stehende Person erhalten hat.

Bei der Wahl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den Wahlkreisen, die bei Bundestags- und Landtagswahlen über die Erststimme gewählt werden, handelt es sich um eine relative Mehrheitswahl.

Auch bei Abstimmungen wird häufig eine einfache Mehrheit gefordert. Während Stimmengleichheit bei einer Wahl meist einen Losentscheid herbeiführt, bedeutet Stimmengleichheit bei Abstimmungen zumeist Ablehnung, da die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde.

Siehe auch: qualifizierte Mehrheit <> absolute Mehrheit

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