Termine

Der Zeitraum, in dem eine Wahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode, genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen.

Den genauen Wahltag legt die Landesregierung für Kommunalwahlen und Landtagswahlen und die Bundesregierung für Bundestagswahlen und Europawahlen (letzteres innerhalb eines vom Rat der Europäischen Union festgelegten Zeitraumes) per Verordnung fest.

Konkrete Fristen und Termine für Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen, Erstellung des Wählerverzeichnisses, Benachrichtigung der Wahlberechtigten, öffentliche Bekanntmachungen und mehr bestimmt das jeweilige Wahlgesetz in Abhängigkeit vom festgelegten Wahltag.

Diese Termine werden rechtzeitig vor jeder Wahl auf unseren Internet-Seiten zur jeweiligen Wahl veröffentlicht.

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