Wählerverzeichnis

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die

  • am jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Braunschweig in dem jeweiligen Wahlbezirk gemeldet sind und
  • die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.


Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Am Wahlsonntag werden im Wählerverzeichnis vom Wahlvorstand die Wahlberechtigten abgehakt, die gewählt haben.

Erläuterungen und Hinweise