Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Braunschweig haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Europawahlen in Braunschweig wählen. Sie müssen jedoch die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnungswahlbezirks aufgenommen.

Europawahlen

Bei Europawahlen können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entscheiden, ob sie

  • in Braunschweig mit über die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament abstimmen oder
  • in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen.

Um in Braunschweig wählen zu können, müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger spätestens bis zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Das ist nicht erforderlich, wenn sie diesen Antrag früher bereits einmal gestellt und ihren Wohnsitz seitdem ununterbrochen in der Bundesrepublik gehabt haben. In diesem Fall werden sie automatisch ins hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wenn sie die Voraussetzungen zur automatischen Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis erfüllen, aber wieder in ihrem Heimatland wählen wollen, müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ebenfalls bis zum 21. Tag vor der Wahl beantragen, nicht im hiesigen Wählerverzeichnis geführt zu werden.

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