Wahlkreise

Bei Bundestags- und Landtagswahlen wird das Wahlgebiet in Wahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis wird aus mehreren Bewerberinnen und Bewerbern eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat mit der Erststimme gewählt. Daher richtet sich die Anzahl der zu bildenden Wahlkreise nach der Anzahl der zu vergebenden Direktmandate.

Beim Zuschnitt der Wahlkreise wird auf örtliche Gegebenheiten geachtet. So orientieren sich die Grenzen der Landtagswahlkreise in Braunschweig an den Stadtbezirksgrenzen. Außerdem wird auf eine gleichmäßige Anzahl von Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis geachtet. Bei zu starker Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl muss neu zugeschnitten werden.

Bei Bundestagswahlen bildet das Stadtgebiet Braunschweigs den Wahlkreis Nr. 50 von insgesamt 299 Wahlkreisen bundesweit.

Bis zur Landtagswahl 2003 war das Land Niedersachsen in 100 Landtagswahlkreise eingeteilt, von denen 4 auf die Stadt Braunschweig entfielen:

  • Landtagswahlkreis 1 = Braunschweig-Nordost
  • Landtagswahlkreis 2 = Braunschweig-Südost
  • Landtagswahlkreis 3 = Braunschweig-Südwest
  • Landtagswahlkreis 4 = Braunschweig-Nordwest

Seit der 16. Wahlperiode (Landtagswahl 2008) gibt es nur noch 87 Direktmandate und somit Landtagswahlkreise, davon entfallen 3 auf Braunschweig:

  • Landtagswahlkreis 1 = Braunschweig-Nord
  • Landtagswahlkreis 2 = Braunschweig-Süd
  • Landtagswahlkreis 3 = Braunschweig-West

Dabei geht der Wahlkreis 2 über die Stadtgrenze Braunschweigs hinaus und schließt vom Landkreis Peine die Gemeinde Vechelde ein.

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