Wahlstatistik

Die Wahlstatistik soll Auskunft über das Verhalten der Wählerinnen und Wähler geben. Oberster Grundsatz jeder Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses.

In der allgemeinen Wahlstatistik werden im Wesentlichen die Zahl

  • der Wahlberechtigten,
  • der Wählerinnen und Wähler,
  • der Nichtwählerinnen und Nichtwähler,
  • der gültigen Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge sowie
  • der ungültigen Stimmen

erfasst. Diese Zahlen werden auf verschiedenen Ebenen dargestellt, bis hinunter zum einzelnen Wahlbezirk.

Für die repräsentative Wahlstatistik werden in bestimmten Wahlbezirken Zahlen über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten ermittelt. Durch die Verwendung besonders gekennzeichneter Stimmzettel wird dann das Wahlverhalten dieser Gruppen erfasst und ausgewertet.

Geregelt ist das Verfahren im "Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)" bzw. für Landtagswahlen in Niedersachsen durch § 52 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG).

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