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Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Europawahl am 9. Juni 2024

EU-Flagge© Argus - Fotolia.com

Als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden bei Europawahlen die Personen bezeichnet, die nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Braunschweig können entscheiden, ob sie bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland wählen wollen oder in Braunschweig die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament. 

Wer in Braunschweig wählen möchte, muss sicherstellen, in das hiesige Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen zu sein. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde. 

Ob von Ihnen ein Antrag vorliegt, können Sie beim Bürgertelefon Wahlen unter (0531) 470 4114 erfragen.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

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