
Anschriftenänderung (Kfz-Schein)
Eine Anschriftenänderung wird durchgeführt, wenn der Fahrzeughalter innerhalb Braunschweigs umgezogen ist.
Bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihre Adresse auch in den Kfz-Papieren ändern zu lassen. Dies ist dann erforderlich, wenn Sie den bisher in Ihren Papieren angegebenen Wohnsitz aufgeben.
Zur Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können die Adresse bei der Straßenverkehrsabteilung ändern lassen. Gleichzeitig wird, sofern noch nicht geschehen, Ihre neue Anschrift durch einen Adressenaufkleber in Ihrem Personalausweis geändert.
- Als weitere Möglichkeit können Sie Ihre Adresse auch gleich zusammen mit der Ummeldung (siehe "Downloads/Links") Ihres Wohnsitzes in der Abteilung Bürgerangelegenheiten, der Bürgerberatung im Rathaus oder einer der Bezirksgeschäftsstellen (siehe "Kontakt") ändern lassen.
| E-Mail: | Symbol für eine E-Mail![]() |
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Unterlagen
- Fahrzeugschein mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV)
- ggf. Fahrzeugbrief (beim Umtausch in Zulassungsbescheinigungen Teil I + II)
- Personalausweis
Gebühren
- 11,70 EUR
- Werden gleichzeitig die "alten Fahrzeugpapiere" in die neue Zulassungsbescheinigungen Teil I + II umgetauscht, beträgt die Gebühr 20,70 EUR.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Wenn Sie bereits einen Adressenaufkleber mit Anschriftenänderung in Ihrem Fahrzeugschein haben, muss bei einem erneuten Umzug ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.
Sind Sie bisher noch im Besitz der "alten Fahrzeugpapiere" (Brief und Schein), werden diese dann in die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I + II getauscht. Deshalb ist es in diesem Fall notwendig, dass Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorgelegt werden!
Bearbeitungszeit
Zuständigkeit
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Nord (10.31)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Ost (10.32)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Süd (10.33)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle West (10.34)
- Symbol für eine OrganisationZulassungsstelle (32.32)
- Symbol für eine OrganisationBürgerberatung (32.41 AG 1)
- Symbol für eine OrganisationAllgemeine Bürgerangelegenheiten (32.41)
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Auskunftstelefon der Zulassungsstelle | – |



