
Ummeldung (Wohnung)
Informationen zur Meldepflicht bei einem Umzug innerhalb Braunschweigs
Sie können sich
- persönlich oder
- durch einen Bevollmächtigten
ummelden. Bei Vorlage Ihres Personalausweises wird die Wohnanschrift auf der Rückseite geändert.
Die Anschriftenänderung im Kfz-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinung Teil I (s. "Downloads/Links") können Sie gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung durchführen lassen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nur eine Anschriftenänderung durch die Meldebehörde möglich.
Wenn Sie innerhalb Braunschweigs eine Nebenwohnung ummelden, füllen Sie bitte zusätzlich das Formular "Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung" (s. "Downloads/Links") aus.
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Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich der Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
oder das ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular (s. "Downloads/Links") - Kfz-Schein (für die Anschriftenänderung im Kfz.-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
Gebühren
- Ummeldung = gebührenfrei
- Änderung Ihrer Anschrift im Kfz.-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I = 11,40 EUR
Diese Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen, in den Bezirksgeschäftsstellen ist nur Barzahlung möglich.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Terminreservierung
Weitere Links
Zuständigkeit
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Nord (10.31)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Ost (10.32)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Süd (10.33)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle West (10.34)
- Symbol für eine OrganisationBürgerberatung (32.41 AG 1)
- Symbol für eine OrganisationAllgemeine Bürgerangelegenheiten (32.41)



