Ummeldung (Wohnung)

Informationen zur Meldepflicht bei einem Umzug innerhalb Braunschweigs

Beschreibung

Sie können sich

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

ummelden. Bei Vorlage Ihres Personalausweises wird die Wohnanschrift auf der Rückseite geändert.

Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Ummeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt (siehe "Downloads/Links").
Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.

Wenn Sie innerhalb Braunschweigs eine Nebenwohnung ummelden, füllen Sie bitte zusätzlich das Formular "Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung" (s. "Downloads/Links") aus.

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Downloads / Links

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