Eheschließung für ausländische Staatsangehörige

Die Eheschließung erfolgt zwischen zwei Personen durch eine Standesbeamtin. Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich unerlässlich.

Beschreibung

Die Informationen für die Anmeldung der Eheschließung können Sie auf der Seite "Anmeldung der Eheschließung" entnehmen.

Information zur Eheschließung, siehe unter "Eheschließung für deutsche Staatsangehörige".

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