Existenzgründungsförderung
Braunschweiger Gründungsfonds
Die Stadt Braunschweig hat für Existenzgründungen und junge Unternehmen mit Sitz in Braunschweig seit 2007 einen Gründungsfonds eingerichtet. Daraus werden Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Unternehmens gewährt. Sie können zwischen 1.000 und 7.500 Euro liegen. Ausgeschlossen sind freiberufliche Existenzgründer – außer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft – sowie Gründungen in den Bereichen Gastronomie und Handwerk ohne Meistertitel.
Weitere Voraussetzungen:
- Ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Businessplan
- Der Antrag muss spätestens 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden – vor Vorhabenbeginn (Gründung, Erwerb oder Erweiterung eines Unternehmens) und Abschluss vertraglicher Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen stehen.
- Ggf. müssen die für die Gründung erforderlichen Genehmigungen vorgelegt werden.
- Der Unternehmenssitz muss für mindestens drei Jahre in Braunschweig verbleiben.
- Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kleiner als zehn sein.
- Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme dürfen zwei Millionen Euro nicht überschreiten.
Stadt Braunschweig erweitert Gründungsfonds für inhabergeführten Einzelhandel
Aus dem Existenzgründerfonds der Stadt Braunschweig können seit Oktober 2021 auch Mietzuschüsse für die Eröffnung inhabergeführter Geschäfte in der Innenstadt gezahlt werden.
Die Antragstellung ist über die Braunschweig Zukunft GmbH möglich. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie von Olivia Sauer.
Rahmenbedingungen
- Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete, maximal 1.250 Euro pro Monat.
- Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro bleibt bestehen.
- Die Fördermöglichkeit ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
- Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte eine Gewerbeanmeldung, einen Mietvertrag, eine Kurzdarstellung des Konzepts sowie das ausgefüllte Antragsformular einreichen.
- Die Verpflichtung, das Unternehmen für drei Jahre in Braunschweig aufrechtzuerhalten, entfällt.
Unterlagen zum Existenzgründungsfonds
Braunschweiger Gründungspreis
In Kooperation mit der Braunschweig Zukunft GmbH lobt die Braunschweigische Landessparkasse alle zwei Jahre einen Gründungspreis aus. Ausgezeichnet werden erfolgreiche Jung-Unternehmen oder vorbildhafte Unternehmer, außerordentliche Leistungen, die Entwicklung innovativer Ideen sowie „Mutmacher“ im Rahmen einer Existenzgründung. Der Braunschweiger Gründungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Kontakt
Olivia Sauer
Fachreferentin Gründungsförderung
Geschäftsstelle Gründungsnetzwerk
Anschrift
Rebenring
33
38106
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4703452
Fax:
0531 4703444
E-Mail-Adresse:
olivia.sauer@braunschweig.de