Häufige Fragen - FAQ

Ihr Fahrrad ist gestohlen?

Bitte erstatten Sie bei der Polizei Anzeige und geben wenn möglich die Rahmennummer an. Wenn Ihr Fahrrad im Fundbüro abgegeben wurde, werden wir Sie benachrichtigen.

Wenn Ihnen die Rahmennummer Ihres Fahrrades nicht bekannt ist, schlagen wir Ihnen vor, dass Sie sich ca. vier bis fünf Wochen nach Ihrer Anzeige bei der Polizei mit uns in Verbindung setzen. Sie haben dann im Fahrradlager die Möglichkeit, nachzusehen, ob Ihr Fahrrad bei uns abgegeben wurde.

Bescheinigung für Ihre Versicherung:

Auf Wunsch Ihrer Versicherung bescheinigen wir (meist auf einem ausgefüllten Vordruck der Versicherung), dass Ihr Fahrrad nicht aufgefunden wurde. Für diese Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

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Ihre Geldbörse oder Ihre Papiere sind verschwunden?

Wenn Sie Ihre Geldbörse und/oder Ihre Papiere verloren haben und keine Hinweise auf Namen, Anschrift usw. enthalten sind, geben Sie bitte bei uns persönlich oder per E-Mail eine Verlustanzeige auf.

Wenn Ihre verlorene Geldbörse bei uns abgegeben wird und wir in ihr Hinweise zu Ihren Personalien finden, werden wir Sie benachrichtigen.

Wenn Ihre Papiere bei uns abgegeben werden, werden Sie ebenfalls von uns benachrichtigt.

Diebstahl:

Wenn Ihre Geldbörse und/oder Ihre Papiere gestohlen wurden, zeigen Sie dieses bitte bei der Polizei an.

Sie haben Ihren Schlüssel oder Bargeld verloren?

Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

Wenn Sie Bargeld verloren haben, können Sie uns ebenfalls gerne persönlich ansprechen oder auch anrufen. Zum Schutz von Verlierer und Finder müssen besondere Sicherheitsprüfungen vorgenommen werden.

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Ihr Haustier ist verschwunden bzw. Sie haben ein Tier gefunden?

Bitte setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Braunschweiger Tierheims in Verbindung:

Fundtierannahme, Tierheimverwaltung, Tiervermittlung, Tierpension, Ermittlungsdienst

Tel.: 0531 500-007

Öffnungszeiten:


  • Mo., Di., Fr.: 13:00 bis 16:00 Uhr

  • Do.: 13:00 bis 18:00 Uhr

  • Sa.: 10:00 bis 13:00 Uhr

  • So.: 10:00 bis 13:00 Uhr

Tierrettungsdienst 


  • in der Dienstzeit (Öffnungszeiten wie oben) Tel.: 0531 500-008

  • außerhalb der Dienstzeit, über die Polizei Tel.: 110

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Wie hoch ist mein Finderlohn bzw. entstehen Gebühren für die Aufbewahrung?

Finderlohn:

Als Finderin bzw. als Finder können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns melden. Wenn Sie Ihren Fund bei uns anzeigen, informieren Sie uns bitte, wenn Sie diese Rechte geltend machen möchten.

Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes:


  • Wert bis 500,00 Euro: Finderlohn beträgt 5 % des Wertes

  • Wert über 500,00 Euro: zusätzlich 3 % des über 500,00 Euro hinaus gehenden Wertes

Gebühren für die Aufbewahrung von Fundgegenständen:

Da uns durch die Aufbewahrung von Fundgegenständen Kosten entstehen, werden zurzeit aufgrund der Allgemeinen Gebührenordung (AllGO) die folgenden Gebühren erhoben:


  • 15 % des Schätzwertes

  • mindestens jedoch 5,00 Euro

Gibt es noch weitere "Fundbüros" in Braunschweig?

Einige Institutionen haben eigene Fundsammelstellen eingerichtet. Wenn Sie dort etwas verloren bzw. gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z. B.:


  • Abteilung Bürgerangelegenheiten

  • Bürgerberatung im Rathaus

  • Bezirksgeschäftsstellen

  • Polizeidienststellen (Dienststellen, Polizeiinspektionen, Polizeiinspektion Braunschweig)

  • Krankenhäuser

  • Mietfahrzeuge

  • Öffentliche Verkehrsmittel

  • Schulen

  • Schwimmbäder

Erläuterungen und Hinweise