Führerschein, Umtausch in befristeten Karten-
Der alte (rosa oder graue) Führerschein / unbefristete Scheckkartenführerschein soll in den befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, den es ab 19.01.2013 gibt.
Beschreibung
- Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nach Zahlen (Klassen 1, 2, 3 …), sondern nach Buchstaben (Klassen A, B, C …) unterteilt. Der Scheckkartenführerschein wandelt daher die früher erteilten Zahlen-Klassen in Buchstaben-Klassen um. Vom Umfang der Fahrerlaubnis geht hierbei nichts verloren.
- Seit dem 19.01.2013 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat mit einer Gültigkeit von 15 Jahren hergestellt und ausgegeben.
- Am 19.03.2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden müssen.
- Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan s. Downloads/Links) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.
Wichtige Hinweise:
- Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinbesitzen besitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht haben.
- Für Kartenführerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab))
- Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Details
Dokumente
- 3-seitigen Antragsvordruck (siehe Downloads/Links)
- gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
- Biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift
(wenn der letzte Führerschein nicht in Braunschweig ausgestellt wurde) - ggf. ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Umtausch der Klasse 2 bzw. der Klasse 3 für Fahrzeugkombinationen über 12 t aufgrund Vollendung des 50. Lebensjahres)
- ggf. Vollmacht, z. B. bei Antragstellung durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin (siehe Downloads/Links)
Gebühren
32,82 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung)
51,42 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung) bei Umtausch der Klasse 2 bzw. der Klasse 3 für Fahrzeugkombinationen über 12 t aufgrund Vollendung des 50. Lebensjahres
Die Verwaltungsgebühren sind vor Ort in der Führerscheinstelle zu entrichten (bar, EC-Karte).
Bei Nutzung des Fotoautomaten sind zusätzliche Kosten in Höhe von zurzeit 10,00 € einzukalkulieren. Der Automat akzeptiert Münzgeld (passend in bar) oder EC-Kartenzahlung. Eine Erhebung gemeinsam mit den zu zahlenden Verwaltungsgebühren ist leider nicht möglich.
Bemerkung
- Informationen zum Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (Seite 2 des Antrags)
Ihre Unterschrift wird benötigt, da diese in den beantragten Kartenführerschein einzudrucken ist. Drucken Sie daher bitte die Anlage zwingend aus und fügen Sie diese dem Antrag bei. Unterschreiben Sie mittig in dem Feld oben rechts mit einem dokumentenechten Stift (z. B. blauer/schwarzer Kugelschreiber). Beachten Sie, dass Sie das Feld nicht überschreiben, andernfalls kann die Unterschrift nicht verarbeitet werden. Bitte kleben Sie das Lichtbild nicht auf.
- Inhaberinnen und Inhaber der "alten" Klasse 2 (und Führer und Führerinnen von Fahrzeugkombinationen über 12 t, die mit der "alten" Klasse 3 gefahren werden durften) müssen sich vor Vollendung des 50. Lebensjahres um den Umtausch kümmern, da die Fahrerlaubnisklasse für LKWs sonst erlischt.
- Informationen zum Direktversand
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Führerschein wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihrem Briefkasten. Das erspart Ihnen zusätzliche Wege und Wartezeit, da Sie sich zum Empfang des EU-Kartenführerscheines nicht ein zweites Mal auf den Weg in die Straßenverkehrsabteilung machen müssen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Ansprechpartner
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei: fuehrerscheinstellebraunschweigde.
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
-
Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis in einen befristeten KartenführerscheinPDF-Datei86,89 kB
Bitte unterschreiben Sie auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (Seite 2 des Antrages) mit einem dokumentenechten Stift (z. B. blauer/schwarzer Kugelschreiber) mittig in dem Feld oben rechts. Beachten Sie, dass Sie den Rand des Feldes nicht überschreiben. Bitte das Lichtbild nicht aufkleben!
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVOPDF-Datei235,14 kB
Terminreservierung
Umstellung einer Fahrerlaubnis Alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)