Bändchen für 2G-Regelung im Einzelhandel

Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und AAI bereiten gemeinsame Initiative vor

Braunschweig, 2. Dezember 2021

Aktuell beraten Bund und Länder weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Gespräch ist auch eine 2G-Regelung für den Einzelhandel. Dafür bereiten die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die Braunschweig Zukunft GmbH und der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) eine gemeinsame Bändchen-Lösung vor, damit Kundinnen und Kunden weiterhin entspannt einkaufen können.

Einmal 2G-Nachweis erbringen und entspannt einkaufen in allen teilnehmenden Geschäften – sollte die 2G-Regelung für den Einzelhandel beschlossen werden, können Kundinnen und Kunden mit einem Einzelhandels-Bändchen ihren 2G-Nachweis in teilnehmenden Geschäften erbringen. Damit wollen das Stadtmarketing, die Wirtschaftsförderung und der AAI den Weihnachtseinkauf in Braunschweig vereinfachen. „Damit Kundinnen und Kunden trotz der eventuellen neuen Regelung möglichst unkompliziert in Braunschweig einkaufen können, möchten wir mit dem Bändchen eine Alternative dazu bieten, in jedem Geschäft erneut einen 2G-Nachweis zu erbringen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung. „Damit das bei Inkrafttreten einer eventuellen Regelung möglich ist, bereiten wir das bereits jetzt vor.“

Die Bändchen sind dann kostenlos bei allen teilnehmenden Geschäften erhältlich und gelten überall dort als 2G-Nachweis. Um eine Weitergabe zu verhindern, werden diese direkt ums Handgelenk gelegt, nachdem der 2G-Nachweis erbracht wurde. Solange Kundinnen und Kunden das Bändchen tragen, ersetzt es den Nachweis. „Es ist wichtig, dass wir ebenso schnell wie neue Beschränkungen greifen, einfache Lösungen zur Handhabung bieten, um unseren Kundinnen und Kunden einen entspannten und sicheren Weihnachtseinkauf zu ermöglichen“, sagt Mirko Rüsing, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AAI. „Wir informieren jetzt alle unsere Mitglieder und rufen dazu auf, sich zu beteiligen. Sollte die Regelung dann beschlossen werden, sind wir schnell handlungsfähig und können kurzfristig konkret informieren.“

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