Stadtmarketing erarbeitet Konzept zur Durchführung des Weihnachtsmarktes

Land Niedersachsen veröffentlicht Regelungen

Braunschweig, 8. Oktober 2021

Mit einem in der Corona-Verordnung ergänzten Paragrafen regelt das Land Niedersachsen, unter welchen Voraussetzungen Weihnachtsmärkte stattfinden können. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH erarbeitet nun gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern sowie den zuständigen Behörden ein Konzept, um den Braunschweiger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr durchzuführen.

Steuerung und Begrenzung der Besucherinnen und Besucher, 3G-Regelung für Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäftsnutzung sowie Abstandsrichtlinien für Stände – zahlreiche rechtliche Vorgaben für Herbst- und Weihnachtsmärkte hat das Land Niedersachsen in einem neuen Paragrafen in der Corona-Verordnung veröffentlicht. „Wir freuen uns, dass das Land den rechtlichen Rahmen nun abgesteckt hat. Das ermöglicht es uns, nun ganz konkret in die Planung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt einzusteigen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings.

„Die Berücksichtigung der Vorgaben wird Anpassungen an unserem Konzept erfordern, die wir mit dem Schaustellerverband besprechen und vor allem mit den zuständigen Behörden abstimmen müssen. Dabei können wir uns nicht isoliert auf die Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie konzentrieren, sondern müssen sicherstellen, dass diese sowohl mit dem Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt als auch beispielsweise mit verkehrlichen Belangen verträglich sind“, so Leppa weiter. „Die zur Verfügung stehenden Flächen sind limitiert, auch hinsichtlich der dort vorhandenen Infrastruktur, die für Veranstaltungen in der Größenordnung wie die des Weihnachtsmarktes benötigt werden. Ein Konzept zu erstellen, das das alles berücksichtigt, ist eine komplexe Aufgabe, die wir jetzt mit allen Beteiligten angehen. So können wir in den nächsten Wochen voraussichtlich Auskunft zu den detaillierteren Plänen für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt geben.“

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