Bußgeldbescheid bei Halt- und Parkverstößen

Bußgeldbescheid bei Halt- und Parkverstößen

Beschreibung

Ein Bußgeldbescheid kommt in Betracht, wenn ein angebotenes Verwarnungsgeld (10 bis 55 €) nicht fristgerecht gezahlt wird oder eine Geldbuße von mindestens 60 € festgesetzt werden soll. Zuvor wird dem/der Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Macht er/sie davon Gebrauch, wird unter Berücksichtigung seiner/ihrer Einlassung geprüft, ob das Ordnungswidrigkeitenverfahren weitergeführt und ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Wenn bei einem Halt- oder Parkverstoß die Feststellung des Fahrzeugführers/der Fahrzeugführerin innerhalb der 3-monatigen Verjährungsfrist allerdings nicht möglich ist bzw. diese einen unangemessenen Aufwand erfordern würde, ergeht ein Kostenbescheid gemäß § 25 a des Straßenverkehrsgesetzes.

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