Bußgeldbescheid

Informationen zu Bußgeldbescheiden

Beschreibung

Ein Bußgeldbescheid ergeht, wenn bei einer Ordnungswidrigkeit ein angebotenes Verwarnungsgeld nicht fristgerecht gezahlt  oder aufgrund der Schwere des Verstoßes eine Geldbuße von mindestens 60 EUR festgesetzt wird.

Dem Betroffenen wird vorher grundsätzlich die Gelegenheit gegeben, sich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Macht er davon Gebrauch, wird  geprüft, ob das Verfahren weitergeführt wird. Wenn die Einwände des Betroffenen nicht überzeugend sind, ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene Einspruch einlegen (siehe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid).

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