Fahrerqualifizierungsnachweis

Sie wollen gewerblich Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen 'C' und / oder 'D' führen

Beschreibung

Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber  der Klassen „C" und / oder „D", die als Kraftfahrerinnen oder Kraftfahrer gewerblich tätig sind, müssen künftig in wiederkehrenden Abständen Weiterbildungen absolvieren und dies durch die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises dokumentieren lassen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt ab dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95. Bereits eingetragene Schlüsselzahlen 95 bleiben bis zu deren Ablauf gültig.

Im Falle eines Verlustes/Diebstahls o. ä. des Führerscheins, in welchem eine noch gültige Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, wird neben einem Ersatzdokument auch ein Fahrerqualifizierungsnachweis mit der verbleibenden Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 ausgestellt. Hier sind bei Antragstellung die Nachweise über die Weiterbildung/Grundqualifizierung erneut vorzulegen.

Auch bei weiteren Änderungen der Angaben auf dem Führerschein (bspw. Namensänderung), in welchem eine gültige Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, ist künftig ebenfalls ein Fahrerqualifizierungsnachweis mit der verbleibenden Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 auszustellen. Dies betrifft auch die Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weiter Fahrerlaubnisklasse, da hier ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

Da die Rechtslage - insbesondere die hierbei zu berücksichtigenden Fristen - sehr vielfältig ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle.

Weitergehende Informationen zu der Grund- bzw. Weiterbildung erhalten Sie bei der IHK Braunschweig oder auf den einschlägigen Seiten im Internet.

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