Umtausch in befristeten Kartenführerschein

Der alte (rosa oder graue) Führerschein / unbefristete Scheckkartenführerschein soll in den befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, den es ab 19.01.2013 gibt.

Beschreibung

  • Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nach Zahlen (Klassen 1, 2, 3 …), sondern nach Buchstaben (Klassen A, B, C …) unterteilt. Der Scheckkartenführerschein wandelt daher die früher erteilten Zahlen-Klassen in Buchstaben-Klassen um. Vom Umfang der Fahrerlaubnis geht hierbei nichts verloren.
  • Seit dem 19.01.2013 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat mit einer Gültigkeit von 15 Jahren hergestellt und ausgegeben.
  • Am 19.03.2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden müssen.
  • Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan s. Downloads/Links) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben. 

Wichtige Hinweise:

  • Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinbesitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
  • Für Kartenführerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab))
  • Es werden Termine für die nächste vom Gesetzgeber zum Umtausch verpflichtete Personengruppe vergeben. Hierbei geht es um Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen ab 1953 gehören (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)). Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2025 umgestellt sein. 
  • Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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