Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

* Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
* Antrag ist nötig
* Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde

Beschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

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