Ausweispflichtbefreiung

Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht

Beschreibung

Mit Ausweispflicht wird die Verpflichtung eines Bürgers bezeichnet, einen Ausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. In Deutschland kann das entweder der Personalausweis oder der Reisepass sein.

 

Personen

  • für die ein Betreuer bestellt ist oder die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von einer oder einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten wird
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, können von der Ausweispflicht befreit werden.

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