Personalausweis (Beantragung)
Gebührenerhöhung Personalausweis
Mit heutiger Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts Nr. 31/2026 vom 06. Februar 2026 wurde die Erhöhung der Gebühren für Personalausweise bekanntgegeben. Die Verordnung tritt am 07. Februar 2026 in Kraft.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger sind Sie verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen.
Details
Voraussetzungen
- persönliche Beantragung (persönliches Erscheinen auch für Minderjährige)
- deutscher Staatsbürger, bzw. deutsche Staatsbürgerin gemäß Artikel 116 Grundgesetz
- Vollmacht aller gesetzlichen Vertreter bei Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres
Reglungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Für die Antragstellung müssen beide Sorgeberechtigte zustimmen, wenn sie zusammen leben und sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam ausüben.
Das Einverständnis kann erfolgen
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Zustimmungserklärung, eigenem Ausweisdokument und Ausweisdokument des anderen Sorgeberechtigten.
Verfahrensablauf
Direkt bei der Antragstellung erhalten Sie Ihre persönliche PIN, sowie Ihre PUK. Das Sperrkennwort zum Sperren der Online ID-Funktion erhalten Sie bei Abholung Ihres Ausweisdokuments.
Für die Abholung Ihres Dokuments vereinbaren Sie bitte online (Öffnet in einem neuen Tab) oder telefonisch unter 0531 4701 einen Termin.
Dokumente
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
- von Ledigen die Geburtsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorgelegt wurde)
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Sorgeberechtigten, wenn die Ausstellung und Aushändigung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres gewünscht ist
- Bei Abholung des Ausweises/Passes mit Vollmacht ist zusätzlich der eigene Personalausweis bzw. Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitzubringen.
Ab dem 01.05.2025 gelten für Fotos folgende Vorgaben:
Das Passfoto in digitaler Form kann entweder vorab in einem registrierten Fotostudio bzw. in zertifizierten Drogeriemärkten aufgenommen oder vor Ort kostenpflichtig (6,00 €) erstellt werden.
Wir empfehlen Fotos für Kinder unter 5 Jahren in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen.
Für die Suche nach registrierten Fachgeschäften stehen Ihnen diese beiden Suchseiten zur Verfügung:
- Übersicht (Öffnet in einem neuen Tab) über dm-Filialen mit Fotoservice
- Übersicht (Öffnet in einem neuen Tab) über alle anderen registrierten Dienstleister
An den Standorten Friedrich-Seele-Str. 7 und in der Stelle Bürgerservice Bohlweg 33 können Lichtbilder von Kindern unter 5 Jahren gefertigt werden.
Gebühren
Die Gebühren für Personalausweise betragen ab dem 07. Februar 2026:
- 46,00 EUR für Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gültigkeit: zehn Jahre - 27,60 EUR für Personen unter 24 Jahren
Gültigkeit: sechs Jahre - 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag für Personen, die nicht in Braunschweig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- 30,00 EUR Zuschlag für Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind
Eine generelle Gebührenbefreiung für Personen, die Leistungen nach SGB II (ALG II) oder XII (Sozialhilfe) erhalten, wird nicht mehr gewährt.
Zahlungsarten
- bar
- Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
- § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Paragraph 9 Gesetz über Personal-Ausweise und den elektronischen Identitäts-Nachweis: Personal-Ausweis-Gesetz. Die kurze Form ist PAuswG (Öffnet in einem neuen Tab)
Bemerkung
Seit dem 01.08.2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.
Bitte prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Sämtliche Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen - 4 Wochen (Stand 18.08.2025)
Über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personalausweises abfragen. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 470-1.
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