Personalausweis (Beantragung)
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger sind Sie verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen.
Details
Voraussetzungen
- persönliche Beantragung (persönliches Erscheinen auch für Minderjährige)
- deutscher Staatsbürger, bzw. deutsche Staatsbürgerin gemäß Artikel 116 Grundgesetz
- Vollmacht aller gesetzlichen Vertreter bei Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres
Reglungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Für die Antragstellung müssen beide Sorgeberechtigte zustimmen, wenn sie zusammen leben und sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam ausüben.
Das Einverständnis kann erfolgen
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Zustimmungserklärung (Öffnet in einem neuen Tab), eigenem Ausweisdokument und Ausweisdokument des anderen Sorgeberechtigten.
Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung erhalten Sie per Post Ihre persönliche PIN, Ihre PUK sowie ein Sperrkennwort zugesandt (sog. PIN-Brief). Das Schreiben sollten Sie über die gesamte Gültigkeitsdauer aufbewahren.
Nach Erhalt des PIN-Briefes vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Abholung online (Öffnet in einem neuen Tab) oder telefonisch unter 0531 4701.
Dokumente
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
- von Ledigen die Geburtsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorgelegt wurde)
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Sorgeberechtigten, wenn die Ausstellung und Aushändigung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres gewünscht ist
- Bei Abholung des Ausweises/Passes mit Vollmacht ist zusätzlich der eigene Personalausweis bzw. Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitzubringen.
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr), das den biometrischen Merkmalen (Öffnet in einem neuen Tab) entsprechen muss.
Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Wartebereich im 3. OG der Abteilung Bürgerangelegenheiten, Friedrich-Seele-Straße 7, sowie im Wartebereich des Bürgerservice, Bohlweg 33, jeweils ein Selbstbedienungsterminal zur Erstellung von digitalen Bildern Verfügung.
Das Gerät ist nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Wir empfehlen den Besuch eines Fachgeschäftes.
Die Stadt Braunschweig ist nicht Eigentümerin der Selbstbedienungsterminals. Aus diesem Grund kann bei der Erstellung der Bilder keine Hilfestellung geleistet werden. Des Weiteren kann keine Garantie für das Gelingen der Bilder übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fachgeschäfts.
Gebühren
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Zahlungsarten
- bar
- EC-Karte (keine Debitkarte)
Bemerkung
Seit dem 01.08.2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.
Bitte prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Sämtliche Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personalausweises abfragen. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 470-1.
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