Entsperrung der Online-Ausweisfunktion

Beschreibung

Sollten Sie Ihren abhanden gekommenen Neuen Personalausweis wiederfinden, können Sie die Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Die Entsperrung kann nur persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Eine telefonische Meldung an die Sperr-Hotline ist nicht möglich.

Für die evtl. Entsperrung der elektronischen Signatur wenden Sie sich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

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