Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Sollten Sie Ihren abhanden gekommenen Neuen Personalausweis wiederfinden, können Sie die Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Die Entsperrung kann nur persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Eine telefonische Meldung an die Sperr-Hotline ist nicht möglich.
Für die evtl. Entsperrung der elektronischen Signatur wenden Sie sich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.