Melderegister, (einfache) Auskunft aus dem
Informationen über die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten
Beschreibung
Folgende Auskünfte können erteilt werden:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad und
- Anschriften
Beantragung:
- persönlich oder
- online
Seit dem 01.11.2015 ist nach dem Bundesmeldegesetz eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn Sie den Grund hierfür mitteilen (z. B. Durchsetzung von Forderungen, Datenaktualisierung, Adressabgleich).
Wenn Sie Daten für Zwecke der Werbung bzw. des Adresshandels verwenden möchten, müssen Sie außerdem schriftlich erklären, dass eine Einwilligung der gesuchten Person vorliegt.
Die Meldebehörde kann die Vorlage der Einwilligungserklärung verlangen.