Personalausweis, Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Beschreibung

ALLGEMEINES

  • Ändert sich Ihr Familienname durch Heirat, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
  • Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Personalausweisbeantragung (z.B. Heiratsurkunde) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. einer Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

BEI HEIRAT 

 Beantragung vor Heirat

  • Ein neuer Personalausweis kann bereits 8 Wochen vor der Heirat auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden.
  • Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie zu "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".
  • Der neue Personalausweis kann allerdings nicht mehr im Standesamt am Tag der Heirat in Empfang genommen werden. Nach der Eheschließung ist eine direkte Abholung bei der Bürgerberatung, Platz der Deutschen Einheit 1, oder der Abt. Bürgerangelegenheiten, leider notwendig.

Beantragung nach Heirat

  • Natürlich können Sie Ihren Personalausweis auch erst nach der Heirat neu beantragen.
  • Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".

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