Personalausweis (neuer)-Sperren der Online-Ausweisfunktion

Beschreibung

Bei Verlust oder Abhandenkommen eines (Neuen) Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sollten Sie schnellstmöglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen.

Sie können die Online-Ausweisfunktion während der Öffnungszeiten persönlich in der Meldebehörde sperren lassen. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion wird sofort veranlasst.

Sie können die Sperrung aber auch über die bundesweite Hotline 116 116 (kostenfrei aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen) veranlassen.
Hierzu müssen Sie aber das Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief schriftlich mitgeteilt wurde, nennen.

ACHTUNG: Sie müssen bei der telefonischen Sperrung den Verlust des Personalausweises zusätzlich der Meldebehörde anzeigen.

Hinweis: Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

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