Wahlwerbung (Lautsprecher- und Plakatwerbung)

Auch Maßnahmen der Wahlwerbung unterliegen bestimmten Vorschriften. Der Zeitraum der Wahlwerbung ist festgelegt, und für Plakatwerbung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Wahlwerbung mit Wahlplakaten oder Lautsprecheransagen ist ab zwei Monaten vor der jeweiligen Wahl zulässig. Für das Anbringen von Wahlplakaten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine kostenfreie Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ansprechpartner bei der Stadt Braunschweig ist die Abteilung Straßenverkehr, siehe "Downloads / Links".

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise