Online-Ausweisfunktion und eID

Ihre "Elektronische Identität", kurz eID, ist in Ihrem Personalausweis hinterlegt. Die eID ermöglicht die Online-Ausweisfunktion. So weisen Sie sich im Internet aus, wenn Sie Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten digital erledigen möchten.

1. Die Online-Ausweisfunktion und eID

Etliche Verwaltungsleistungen und Angelegenheiten können Sie mit der Online-Ausweisfunktion (Öffnet in einem neuen Tab) digital und sicher von zu Hause aus erledigen. Neben dem Braunschweiger Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie hier rund 260 weitere Anwendungen (Öffnet in einem neuen Tab), die Sie mithilfe der Online-Ausweisfunktion elektronisch durchführen können.

Um diese Anwendungen zu nutzen, müssen Sie online Ihre Identität nachweisen. Dafür wird die sogenannte "Elektronische Identität", die eID, benötigt. In Ihrem Personalausweis ist ein kontaktlos lesbarer Chip integriert, der die Nutzung der eID und damit der Online- Ausweisfunktion ermöglicht.

Eine weitere Möglichkeit, um sich online auszuweisen, bietet die eID-Karte . Sie kann auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzt werden, deren Länder noch nicht über das eID-System verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben, oder nicht. Auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
(eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.

2. So wird Ihr Online-Ausweis einsatzbereit

Bei allen Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion, Ihre eID, automatisch aktiviert. Die Funktion muss dann nur noch freigeschaltet werden. Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten, oder waren zum Zeitpunkt des Erhalts noch nicht 16 Jahre alt? Dann ist es möglich, das die Online-Ausweisfunktion noch aktiviert werden muss, bevor Sie Ihren Online-Ausweis freischalten können. Mit einer Software, beispielweise der kostenlosen AusweisApp (Öffnet in einem neuen Tab) des Bundes, können Sie nachvollziehen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist. Die Online-Ausweisfunktion können Sie entweder zuhause oder bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten vor Ort freischalten.

2.1 Freischaltung von Zuhause aus

Im Zuge der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen Brief. Das ist der sogenannte
PIN-Brief. Darin enthalten sind:

  • Transport-PIN (eine Einmal-PIN)
  • PUK (Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade)
  • Sperrkennwort

Um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten, benötigen Sie die sogenannte Transport-PIN, eine Einmal-PIN, die Sie in Ihrem PIN-Brief finden. Diese ersetzen Sie dann durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer). Dabei sollten Sie darauf achten, keine persönlichen Ziffern wie beispielsweise Ihre Geburtsdaten zu verwenden. Die selbstgewählte PIN benötigen Sie später immer, wenn Sie sich online ausweisen möchten.
Um Ihre eigene PIN zu setzen, brauchen Sie ein geeignetes Smartphone, Tablet oder auch ein Kartenlesegerät mit PC/Laptop sowie eine geeignete Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp (Öffnet in einem neuen Tab) des Bundes. Diese Software benötigen Sie auch weiterhin, wenn Sie sich online ausweisen möchten: Sie ist für den Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten, nötig.

Sobald der PIN geändert ist, ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.

Hinweis: Gut zu wissen – Aufbewahrung des PIN-Briefs
Bewahren Sie den PIN-Brief gut auf. Falls Sie Ihre selbstgewählte PIN dreimal falsch eingeben sollten, finden Sie die im Brief vermerkte PUK, eine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion sperren möchten, benötigen Sie das im PIN-Brief genannte Sperrkennwort.

2.2 Freischaltung in der Abteilung Bürgerangelegenheiten vor Ort

Sie können die Freischaltung unmittelbar mit dem Erhalt Ihres Personalausweises vor Ort erledigen. Falls Sie den Brief mit Ihrer Transport-PIN zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr finden, helfen Ihnen auch die Mitarbeitenden vor Ort. Eine Gebühr zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion wird nicht erhoben.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

3. Die eID-Karte

Zur Beantragung der eID-Karte benötigen Sie ein gültiges Identitätsdokument. Das kann Ihre IDKarte (Personalausweis), Ihr Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument sein. Auf der Karte wird die aktuelle Meldeadresse hinterlegt. Wer nicht in Deutschland lebt oder noch nicht gemeldet ist, muss einen Nachweis mitbringen oder sich
gegebenenfalls vorher bei einer Meldebehörde anmelden. Bei der Beantragung der eID-Karte wird ein PIN-Brief versendet, in dem Informationen über die Karte und ihre Funktionen übermittelt werden. Er enthält außerdem die Einmal-PIN (Transport-PIN), um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten sowie eine PUK und ein Sperrkennwort.

4. Online-Ausweisfunktion des Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem elektronischem Speichermedium, einem Chip in Ihrem Aufenthaltstitel, gespeichert. Bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie einen PIN-Brief, in dem Informationen über die Karte und ihre Funktionen übermittelt werden. Er enthält außerdem die Einmal-PIN (Transport-PIN), um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten sowie eine PUK und ein Sperrkennwort.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

5. So funktioniert das Online-Ausweisen

Sie haben Ihre eigene, sechsstellige PIN gesetzt? Dann ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.

  1. Der Online-Dienst, bei dem Sie die Funktion nutzen wollen, bittet Sie, sich auszuweisen. Sie
    stellen eine Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und der App oder dem Kartenleser her.
  2. In der App oder dem Kartenleser sehen Sie, wer die Daten abfragen möchte und welche Daten
    für den Prozess benötigt werden. Sie stimmen durch Eingabe Ihrer selbstgewählten,
    sechsstelligen PIN zu.
  3. Es wird geprüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur Abfrage
    Ihrer Daten hat. Liegt die staatliche Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei
    sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt.
  4. Nach der Übertragung wird die Verbindung zwischen Ausweis und Smartphone oder
    Kartenleser wieder getrennt.

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