Sonstige gewerbliche Einrichtungen

z.B. Kosmetik- & Tattoostudios, Heilpraktiker, Fußpflege, Friseure

Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 Abs. 2) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung vom 17.08.2001) und ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.

Solche Tätigkeiten sind insbesondere:

  • die Ausübung der Haarpflege,
  • der Kosmetik,
  • der Fußpflege,
  • der Nagelpflege
  • das Tätowieren,
  • das Ohrlochstechen und
  • das Einbringen von Schmuck an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing).

Wir suchen die Betriebe, in denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden – auch unangemeldet – auf, um zu kontrollieren, ob die Regeln der Hygiene entsprechend der Verordnung eingehalten werden. 

Beratung: 

Wenn Sie sich nähere Informationen einholen möchten, einen Betrieb anmelden oder eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich gern an unser Team des Infektionsschutzes 

Achtung! Die Anmeldung beim Gesundheitsamt ersetzt nicht die erforderliche Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbeaufsicht.

Gesundheitsamt

Infektions- und Gesundheitsschutz

Kontakt

Tel.: 0531 4707257 (Infektionsschutz)
Fax: 0531 4707040

Herr Gieschen

Kontakt

Tel.: 0531 4707208

Herr Akpinar

Tattoostudios

Kontakt

Tel.: 0531 4707227

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