Sonstige gewerbliche Einrichtungen
z.B. Kosmetik- & Tattoostudios, Heilpraktiker, Fußpflege, Friseure
Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 Abs. 2) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung vom 17.08.2001) und ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.
Solche Tätigkeiten sind insbesondere:
- die Ausübung der Haarpflege,
- der Kosmetik,
- der Fußpflege,
- der Nagelpflege
- das Tätowieren,
- das Ohrlochstechen und
- das Einbringen von Schmuck an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing).
Wir suchen die Betriebe, in denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden – auch unangemeldet – auf, um zu kontrollieren, ob die Regeln der Hygiene entsprechend der Verordnung eingehalten werden.
Beratung:
Wenn Sie sich nähere Informationen einholen möchten, einen Betrieb anmelden oder eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich gern an unser Team des Infektionsschutzes
Achtung! Die Anmeldung beim Gesundheitsamt ersetzt nicht die erforderliche Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbeaufsicht.
Gesundheitsamt
Kontakt
Tel.:
0531 4707257 (Infektionsschutz)
Fax:
0531 4707040
E-Mail-Adresse:
gesundheitsschutz@braunschweig.de
Herr Gieschen
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Tel.:
0531 4707208
Herr Akpinar
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Tel.:
0531 4707227