Ganztag an Grundschulen
Ab August 2026 haben alle Kinder in der ersten Klasse das Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den folgenden Jahren wird dieses Recht jeweils um einen Jahrgang ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
Dieser Anspruch schließt die Betreuungslücke nach der Kita und erleichtert es vielen Familien, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Grundschulkinder haben dann das Recht auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit mit eingerechnet wird.
In Braunschweig wird dieser Anspruch zum einen mit den vorhandenen Ganztagsschulen (das Angebot wird stetig ausgebaut) sowie mit dem Schulkindbetreuungsangebot (Öffnet in einem neuen Tab) (Braunschweiger Modell) gewährleistet. Ab dem Schuljahr 2025/2026 arbeiten 25 Grund- bzw. Grund- und Hauptschulen als offene Ganztagsschule.
In der Ganztagsbetreuung werden die Kinder nicht nur unterrichtet, sondern auch pädagogisch betreut und gefördert. Dazu gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten. Die Qualität der Betreuung wird durch qualifiziertes Personal und ein vielfältiges Angebot sichergestellt. Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt auch in den Ferien, wobei jedes Bundesland eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen kann. Jede Schule gestaltet ihren Ganztagsbetrieb nach einem Ganztagskonzept.
Informationen zur Anmeldung für die Ganztagsbetreuung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Grundschule.