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Schülerbeförderung

Die Stadt Braunschweig hat als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung (§ 54 a Abs. 2 NSchG) teilnehmen, sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler

  • der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen,
  • der 11. und 12. Schuljahrgänge der Förderschulen Schwerpunkt geistige Entwicklung,
  • der Berufseinstiegsschule und
  • der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen,

unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

Schülerbeförderungskosten können auf der Grundlage der entsprechenden schulgesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit den Ratsbeschlüssen vom 17. März 1982 und 7. März 1984 nur übernommen werden, wenn der zumutbare, kürzeste und ausreichend sichere Schulweg zwischen der Wohnung und der Schule mindestens zwei Kilometer beträgt. Hierbei gilt als Kriterium nur der zurückzulegende Weg zu Fuß. Als zumutbar ist ein Schulweg anzusehen, wenn keine besonderen Gefährdungen der Schülerinnen und Schüler auf diesem Schulweg erkennbar sind.

Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt in der Regel durch die Gewährung einer kostenlosen Sammel-Schülerzeitkarte im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Antragsformulare für die Ausstellung einer Sammel-Schülerzeitkarte sind in den Schulen erhältlich. Die ausgefüllten Formulare sind in den Schulen abzugeben und werden nach ihrer Bearbeitung im Fachbereich Schule auch von den Schulen wieder an die Antragsteller ausgegeben. Mit dem genehmigten Antrag kann die Sammel-Schülerzeitkarte bei der

Braunschweiger Verkehrs- AG
Bohlweg 26
38102 Braunschweig
(Öffnungszeiten Mo - Fr 09:00 - 18:00 Uhr; Sa 09:00 - 14:00 Uhr)

abgeholt werden.

Bei Verlust kann einmalig im Schuljahr von der Braunschweiger Verkehrs-AG eine neue Sammel-Schülerzeitkarte ausgestellt werden. Dazu ist der zweite Durchschlag des bewilligten Antrags bei der Braunschweiger Verkehrs-AG vorzulegen.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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