Schülerbeförderung
Schülerbeförderung in der Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, Schüler:innen die im Stadtgebiet wohnen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg auf Antrag zu erstatten. Der Anspruch besteht gemäß der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Form, soweit der kürzeste, ausreichend sichere Schulweg für die im Stadtgebiet wohnenden Schüler:innen
- der Schulkindergärten und des 1. bis 10. Schuljahrganges einer allgemein bildenden Schule,
- der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
- der Berufseinstiegsschule,
- der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I- Realschulabschluss- besucht werden,
- die an Sprachfördermaßnahmen gemäß § 64 Abs. 3 NSchG teilnehmen,
mehr als 2 km zu Fuß beträgt.
Sind Schüler:innen wegen einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung auf die Beförderung (unter 2 km) im Linienverkehr angewiesen, ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.
Sammel-Schülerzeitkarte 2022/2023
Schüler:innen, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule den öffentlichen Linienverkehr nutzen können, erhalten als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte der Braunschweiger Verkehrs-GmbH.
Das neue Antragsformular für das Schuljahr 2022/2023 für die Schüler:innen (die im Stadtgebiet wohnen) sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Sammel-Schülerzeitkarte 2022/2023
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie hier das Antragsformular 2022/2023 als PDF-DokumentPDF-Datei316,79 kB herunterladen.
Sammel-Schülerzeitkarte 2023/2024
Schüler:innen, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule den öffentlichen Linienverkehr nutzen können, erhalten als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte der Braunschweiger Verkehrs-GmbH.
Das neue Antragsformular für das Schuljahr 2023/2024 für die Schüler:innen (die im Stadtgebiet wohnen) sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Sammel-Schülerzeitkarte 2023/2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie hier das Antragsformular 2023/2024 als PDF-DokumentPDF-Datei394,19 kB herunterladen.
Wichtiger Hinweis!
Für die Antragsbearbeitung ist eine Bestätigung durch die im Schuljahr 2023/2024 besuchte Schule (Punkt 2 im Antrag) zwingend erforderlich.
Bitte stellen Sie die Anträge auf Sammel-Schülerzeitkarten für das Schuljahr 2023/2024 so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 5. Juni 2023.
Es ist nur eine Antragsstellung möglich.
Kurzfristige Änderungen (Schulwechsel, Umzug) sind dem Fachbereich unverzüglich per Mail an das Funktionspostfach sszkbraunschweigde oder telefonisch unter den Rufnummern 0531 470-3251 oder 0531 470-3254 mitzuteilen.
Reichen Sie den Antrag auf Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) schnellstmöglich über das Sekretariat der besuchten Schule ein.
Die gefertigten Sammel-Schülerzeitkarten werden in der ersten Woche nach den Schulferien in den Schulen ausgehändigt.
Der Antrag gilt nicht als vorläufige Fahrerlaubnis.
Die Sammel-Schülerzeitkarte ist unverzüglich an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule zurückzugeben, wenn sich die Antragsangaben während des Schuljahres durch Wohnungswechsel, Schulwechsel usw. ändern und ein Anspruch dadurch gegebenenfalls nicht mehr besteht.
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich postalisch an den Fachbereich Schule, Postfach 3309, 38023 Braunschweig oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten, Bohlweg 52, 38100 Braunschweig.
Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH gegen Vorlage einer durch den Fachbereich Schule bestätigten Verlusterklärung und einer Kostenerstattung von 30 € ersetzt. Durch Beschädigung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel-Schülerzeitkarten werden bei Vorlage einer durch den Fachbereich Schule bestätigten Verlusterklärung sowie den Resten der unkenntlichen Sammel-Schülerzeitkarte gegen eine Kostenerstattung von 15 € ebenfalls ersetzt.
Genauere Informationen dazu sowie die aktuellen Öffnungszeiten des Kundenzentrums der Braunschweiger Verkehrs-GmbH finden Sie auf der Homepage der BSVG (Öffnet in einem neuen Tab).
Individualbeförderung 2022/2023
Die Schüler:innen, die nicht im öffentlichen Linienverkehr, sondern mit beauftragten Beförderungsunternehmen (Taxen und Kleinbussen) zur Schule befördert werden, haben keinen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte. Das neue Antragsformular auf Individualbeförderung mit Taxen und Kleinbussen für die Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet wohnen für das Schuljahr 2022/2023, sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Individualbeförderung 2022/2023 (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie das Antragsformular 2022/2023 als PDFPDF-Datei340,42 kB herunterladen.
Der Antrag kann postalisch an den Fachbereich Schule im Bohlweg 52, 38100 Braunschweig oder per E-Mail an schuelerbefoerderungbraunschweigde gestellt werden.
Individualbeförderung 2023/2024
Die Schüler:innen, die nicht im öffentlichen Linienverkehr, sondern mit beauftragten Beförderungsunternehmen (Taxen und Kleinbussen) zur Schule befördert werden, haben keinen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte. Das neue Antragsformular auf Individualbeförderung mit Taxen und Kleinbussen für die Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet wohnen für das Schuljahr 2023/2024, sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:
Antrag auf Individualbeförderung 2023/2024 (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie das Antragsformular 2023/2024 als PDFPDF-Datei340,86 kB herunterladen.
Der Antrag kann postalisch an den Fachbereich Schule im Bohlweg 52, 38100 Braunschweig oder per E-Mail an schuelerbefoerderungbraunschweigde gestellt werden.
Sonstige Erstattungsmöglichkeiten
Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen.
Anträge
Anträge sowie die Datenschutzerklärung der Schülerbeförderung finden Sie hier:
Datenschutzerklärung SchülerbeförderungPDF-Datei135,46 kB
Antrag Erstattung ÖPNV (DOCX)DOCX-Datei31,30 kB
Antrag Erstattung ÖPNV (PDF)PDF-Datei353,11 kB
Antrag Erstattung ÖPNV Oberschulen (DOCX)DOCX-Datei31,01 kB
Antrag Erstattung ÖPNV Oberschulen (PDF)PDF-Datei265,78 kB
Antrag Erstattung ÖPNV - Praktikum (DOCX)DOCX-Datei31,45 kB
Antrag Erstattung ÖPNV - Praktikum (PDF)PDF-Datei265,37 kB
Antrag Erstattung PKW 2022/2023PDF-Datei461,87 kB
Weitere Regelungen zur Schülerbeförderung in Braunschweig sind in der städtischen Schülerbeförderungssatzung (Öffnet in einem neuen Tab) enthalten.
Hinweise zu den aktuellen Öffnungszeiten des Fachbereichs Schule
Im Fachbereich Schule werden keine generellen Öffnungszeiten angeboten. Termine für zwingend erforderliche persönliche Angelegenheiten können ausschließlich telefonisch und per Mail erfolgen.
Bei Rückfragen zu ...
... Anträgen zur Erstattung von Beförderungskosten, sowie bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Sammel-Schülerzeitkarte stehen Ihnen Frau Gebhardt (0531 470-3254) und Frau Herweg (0531 470-3251) telefonisch und per Mail unter sszkbraunschweigde zur Verfügung.
Bei Rückfragen zur Individualbeförderung wenden Sie sich bitte an Frau Packeiser (0531 470-3848) und Frau Bahn (0531 470-3238) telefonisch und per Mail unter schuelerbefoerderungbraunschweigde.