Artikel merken
Themenbanner

Schulbezirke

Freie Schulwahl oder Pflichtschule?

In der Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig sind die Schulbezirke für die einzelnen Schulen festgelegt.

Für die Grundschulen gibt es grundsätzlich kleinräumige Schulbezirke. Eine Ausnahme bilden die katholischen Bekenntnisgrundschulen Edith Stein, Hinter der Masch und St. Josef, für die das Stadtgebiet als gemeinsamer Schulbezirk gilt.

Für die weiterführenden Schulen gilt ebenfalls das Stadtgebiet als gemeinsamer Schulbezirk, so dass ein Wahlrecht besteht, an welcher weiterführenden Schule Ihr Kind beschult wird. Die aktuelle Schulbezirkssatzung, die Anlage zur Schulbezirkssatzung und ein alphabetisches Straßenverzeichnis zur Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Grundschulen steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an schulverwaltung@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.