Parkraummanagement
Das Parken zu organisieren und gute Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmenden zu schaffen ist das Ziel von Parkraummanagement. Das umfasst unterschiedliche Regeln, die das Parken in gewünschte Bahnen lenken.
Was ist Parkraummanagement?
Was ist Parkraummanagement?
Parkraummanagement beschreibt allgemein die Organisation des Parkraumes mithilfe rechtlicher und technischer Instrumente zur Angebotssteuerung, Bewirtschaftung und Information. Zum Parkraummanagement gehört sowohl die Bereitstellung von Parkraum im öffentlichen Straßenraum als auch auf privaten Flächen, sowie auch die Einschränkung der Zugänglichkeit von Parkraum zur Nachfragesteuerung.
Die Erfahrungen aus Braunschweig, sowie auch aus ganz Deutschland zeigen: Parkraummanagementmaßnahmen wirkt sich positiv auf die Parkplatzverfügbarkeit sowie den Verkehrsfluss aus. Auch in Braunschweig gibt es daher Konzepte, um den vorhandenen Parkraum mithilfe von Lenkungsinstrumenten und Bewirtschaftung zu optimieren.
Was ist Parkraumbewirtschaftung?
Die Parkraumbewirtschaftung ist der Hauptbestandteil des Parkraummanagement. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Beschränkung der Nutzung des Parkraumes. Das können zeitliche Beschränkungen sein (Parkscheibe), oder finanzielle Steuerungsmittel (Gebühren). Auch Maßnahmen wie eingeschränkte Haltverbote und Ladebereiche gehören zur Parkraumbewirtschaftung. Parkraumbewirtschaftung ist ein wesentliches Mittel, um die Nutzung des Parkraumes zu lenken. Ziel ist ein höherer Umschlag auf den Parkplätzen, um damit die Wahrscheinlichkeit zu steigern, einen freien Parkplatz zu finden.
Wie funktioniert das Bewohnerparken in Braunschweig?
Allgemeine Informationen zum Bewohnerparken finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Eine Besonderheit einzelner Bewohnerparkzonen in Braunschweig ist, dass der Bewohnerparkausweis auch außerhalb der Bewohnerparkzone in angrenzenden Straßen zum Parken berechtigt. Diese Bereiche nennen sich "Überlappungszonen". Wo sie sich befinden ist entweder auf der Beschilderung direkt in der Straße zu erkennen, oder online (Öffnet in einem neuen Tab)abrufbar.
Welche Parkregeln gibt es in Braunschweig?
Parkregeln werden im öffentlichen Straßenraum durch die Beschilderung angezeigt. Verkehrsschilder liest man dabei immer von oben nach unten. Ist das Verkehrszeichen mit einem Richtungspfeil versehen, beginnt oder endet die Regel in der Richtung, in die der Pfeil zeigt. Verkehrsschilder sind dabei von der Fahrbahn aus zu lesen. Manchmal werden sie zur besseren Sichtbarkeit aber auch in Fahrtrichtung gedreht.
Folgende Schilder finden Sie in Braunschweig:
Parkgebühren
Auf diesem Parkplatz darf nur mit Parkschein geparkt werden. Diese Beschilderung findet sich nur in der Innenstadt.
Auf manchen Parkplätzen ist zusätzlich eine Höchstparkdauer angegeben. Auch die Befreiung der Gebührenpflicht für bestimmte Parkausweise kann angezeigt sein. Die Parkausweise A, B und C befreien innerhalb der entsprechenden Bewohnerparkzonen grundsätzlich von der Parkgebührenpflicht.
Reservierter Bewohnerparkplatz
Dieses Schild besagt, dass nur Bewohner mit dem angegebenen Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab)auf diesen Parkplätzen parken dürfen. So stehen in Bereichen mit hoher Parkplatznachfrage durch Besucher mehr Parkplätze für Bewohner zur Verfügung.
Kurzzeitparken
Diese Schild besagt, dass auf diesem Parkplatz während der angegebenen Zeit (z. B. zwischen 8 Uhr und 18 Uhr) maximal für die angezeigte Dauer (z. B. 1 Stunde) mit Parkscheibe geparkt werden darf. Auch Bewohner mit Parkausweis müssen sich an diese Regelung halten, da sie nicht durch ein Zusatzschild befreit werden.
Durch die begrenzte Parkzeit erhöht sich der Umschlag und die Wahrscheinlichkeit, einen freien Platz zu finden, steigt. Das kommt vor allem Kunden und Besuchern zugute, die nur kurz etwas im Gebiet erledigen wollen. Nachts dürfen die Parkplätze ohne Einschränkung genutzt werden.
Bewohnerparken "Mischnutzung"
Die Verkehrszeichen lesen sich von oben nach unten wie folgt:
Die Parkplätze sind für Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab)reserviert.
Nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr darf auch ohne Parkausweis mit Parkscheibe für maximal 3 Stunden geparkt werden.
Durch diese Regelung steigt die Wahrscheinlichkeit für Bewohner einen Parkplatz zu finden und insbesondere Nachts stehen den Bewohnern mehr Parkplätze zur Verfügung.
Parkzone - nur für Bewohner mit Parkausweis
Die eingeschränkte Haltverbotszone umfasst mehrere Straßen. Innerhalb dieser Zone darf nur bis zu 3 Minuten gehalten werden, bzw. zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen (zeitlich unbegrenzt, siehe Liefern/Laden/Holen/Bringen).
Bewohner mit Parkausweis dürfen innerhalb dieser Zone parken.
Parkscheininseln
Die Verkehrszeichen lesen sich von oben nach unten wie folgt:
Die Parkplätze stehen den Bewohnern mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis dürfen nur mit Parkschein parken.
Durch diese Regelung können auch Besucher für längere Zeit im Quartier parken. Die klare Zuordnung und Begrenzung der Bereiche vermeidet Parksuchverkehr. Externe Dauerparker werden ferngehalten.
Eingeschränktes Haltverbot (Liefern/Laden/Holen/Bringen)
Im eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt. Das Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen (auch von Mitfahrenden) unterliegt keiner Zeitbegrenzung, wenn der Vorgang ohne Verzögerung durchgeführt wird. Dazu gehört zum Beispiel: Wasserkisten in die Wohnung tragen, eine Möbellieferung bekommen, aber auch ein Kind in die KiTa oder eine Person bis ins Wartezimmer begleiten und dann zum Fahrzeug zurückkehren.
Durch ein Zusatzschild kann das Haltverbot auf bestimmte Zeiten beschränkt werden.
Carsharing-Station
Auf diesem Parkplatz dürfen nur Carsharing Fahrzeuge der genannten Firma parken.
E-Ladesäule
Diese Beschilderung wird in Braunschweig für E-Ladesäulen verwendet. Die Verkehrszeichen lesen sich von oben nach unten wie folgt:
Auf diesem Parkplatz dürfen nur zugelassene Elektrofahrzeuge ("E-Kennzeichen") Parken.
Das Parken ist nur während des Ladevorgangs zulässig.
E-Scooter-Parkplatz
Damit E-Scooter geordnet an Stationen abgestellt werden, gibt es in vielen Bereich Braunschweigs E-Scooter-Parkplätze. Hier müssen E-Scooter abgestellt werden. Außerhalb der Flächen gilt in der Innenstadt ein Parkverbot.
Übersicht Parkraumkonzepte in Braunschweig
Parkraumkonzept "Stadthalle"
Bereits 2008 wurde rund um die Stadthalle ein Parkraumkonzept umgesetzt. Um zu vermeiden, dass Veranstaltungsbesucher die Parkplätze in den Wohnstraßen nutzen, wurden dort fast alle Parkplätze zu Bewohnerparkplätzen. Tagsüber, zwischen 8 und 18 Uhr, ist das Parken mit Parkscheibe bis zu 2 Stunden erlaubt. Zwischen 18 Uhr und 8 Uhr dürfen nur Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab)in den meisten Bereichen parken. Ausnahme sind die "Parkscheininseln" an der Marthastraße/Körnerstraße, Gerstäckerstraße/Kleine Campestraße und Mentestraße. Hier kann ein Parkschein für 0,50 € / 30 Minuten bzw. 9 € / 24 Stunden gekauft werden, um auch länger parken zu können. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkzeitbeschränkung und der Parkgebührenpflicht befreit.
Parkraumkonzept "Helmstedter Straße" (ab 14.07.2025)
Im August 2025 beginnen auf der Helmstedter Straße und Museumstraße die Arbeiten für die Straßenumgestaltung. Im Vorfeld wird ein neues Parkraumkonzept für den umliegenden Bereich umgesetzt. Es tritt am 14.07.2025 in Kraft.
An der Helmstedter Straße zwischen Oker und Kastanienallee entsteht ein neuer Radweg auf den heutigen Seiten- und Parkstreifen. Auch auf der Nordseite der Museumstraße wird der Parkstreifen in einen Fahrradweg umgebaut. In der Nähe der Helmstedter Straße sind Kurzzeitparkplätze für Kunden und Besucher ausgewiesen. In den Wohngebieten gibt es Bewohnerparkplätze, tagsüber sind diese auch für bis zu 2 bzw. 3 Stunden mit Parkscheibe für Alle nutzbar.
Mit dem Konzept Helmstedter Straße wird auch die erste Braunschweiger "Überlappungszone" für das Bewohnerparken eingerichtet. Die Parkausweise 120B und 132 gelten damit auch in den jeweils angrenzenden Straßen der benachbarten Bewohnerparkzonen auf den Parkplätzen, die durch ein Zusatzschild für den jeweiligen Parkausweis freigegeben sind.
Das Konzept hat zum Ziel, den Parksuchverkehr zu reduzieren, indem den unterschiedlichen Nutzergruppen klare Räume zugewiesen werden. Kunden und Besucher finden tagsüber in der Nähe der Geschäfte einen freien Parkplatz für einen kurzen Einkauf. In den Wohngebieten parken weniger gebietsfremde Personen, da die Parkplätze zeitlich beschränkt sind. Dadurch steht den Bewohnern mehr Parkraum zur Verfügung.
Parkraumkonzept "TU Hauptcampus"
Die Verwaltung erarbeitet aktuell ein Konzept für das Quartier um den Hauptcampus der TU Braunschweig.