Liegenschaftsvermessung

Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die

  • Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
  • Gebäudevermessung

Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation ausschließlich innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).

Grenzfeststellung© Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation

Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung ist ein amtliches Verfahren, in dem ein örtlicher Grenzverlauf und/oder Grenzpunkte unter Beteiligung der Grenznachbarn verbindlich festgestellt werden. Auf Antrag werden die Grenzpunkte mit Grenzmarken gekennzeichnet (abgemarkt).

Zerlegung© Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation

Zerlegung oder Sonderung

Bei einer Zerlegung werden mit Hilfe einer örtlichen Vermessung neue Flurstücke geschaffen. Aus einem Flurstück entstehen mehrere selbstständige Flurstücke.

Erfolgt die Bildung von neuen Flurstücken ohne örtliche Vermessung handelt es sich um eine Sonderung. Voraussetzung ist eine zuverlässige Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und Flächenberechnung auf Grundlage des Liegenschaftskatasters.

Gebäudevermessung© Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation

Gebäudevermessung

Zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters werden neu errichtete Gebäude sowie veränderte Bestandsgebäude vermessen.

Stadt Braunschweig

Abteilung Geoinformation

Frau Yvonne Sievers

Anschrift

Bohlweg 30
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4702372
Fax: 0531 4703531


Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig, Abteilung Geoinformation