Bescheinigungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG

Hinweise zu Steuervergünstigungen (§§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz, EStG)

Bei Baudenkmalen besteht die Möglichkeit, Herstellungs- oder Erhaltungskosten steuerlich erhöht abzuschreiben. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung von uns zur Vorlage beim Finanzamt. Bescheinigungsfähig sind bei Einzeldenkmalen alle erforderlichen Aufwendungen zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung. Bei Gruppendenkmalen beschränkt sich der Umfang auf Maßnahmen zur Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes. Die Maßnahmen müssen vorher von uns genehmigt worden sein. Wir empfehlen eine vorherige Beratung und Abstimmung mit uns. Das Finanzamt prüft abschließend die individuellen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme solcher Steuervergünstigungen. Insofern empfiehlt sich, auch dort vorab Informationen einzuholen.

 

Antrag auf Steuerbescheinigung

Erläuterungen und Hinweise