Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)

Gesetzlich geschütztes Biotop: Sandmagerrasen im Norden von Braunschweig© Stadt Braunschweig

Landesrecht

Das Niedersächsische Naturschutzgesetz enthält Vorschriften, welche das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Bundesrecht ergänzen oder teilweise abweichen. Es handelt sich um Niedersächsisches Recht.

Es enthält u.a. Regelungen zu:

  • Landschaftsplanung
  • allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
  • Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
  • Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig