Wasser

Wasserentnahme im Stadtgebiet eingeschränkt - Allgemeinverfügung zur Schonung von Fließgewässern und Grundwasser tritt am 17.7.2026 in Kraft

© Stadt Braunschweig / Andreas Romey

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Braunschweig hat eine zeitliche Beschränkung der Beregnung angeordnet.
Die Regeln sind einfach und bereits aus dem Jahr 2025 bekannt:

Von 12:00 bis 18:00 Uhr keine Beregnung bei Temperaturen über 20 Grad! 

Hintergrund:
Der Wasserhaushalt ist im gesamten Land Niedersachsen und auch im Stadtgebiet durch die geringen Niederschläge im Verlauf des Jahres 2026 angespannt. Die Untere Wasserbehörde hat Abflussmessungen in den Fließgewässern der Stadt durchgeführt. Kleinere Gewässer sind aufgrund der geringen Niederschläge und der gesunkenen Grundwasserstände trockengefallen, andere Gewässer weisen nur noch eine sehr geringe Wasserführung von wenigen Litern pro Sekunde auf. In mehr als der Hälfte der mit Messgeräten ausgestatteten Messstellen unterschreiten die Grundwasserstände den Normalbereich.

Wie in den Jahren 2022 und 2025 greift die Wasserbehörde mit der für jedermann gültigen Allgemeinverfügung zu einem Mittel, dass ein weiteres Absinken der Grundwasserstände und der Abflüsse in den Gewässern verringern soll. Gleichzeitig ist es das mildeste Mittel, da erlaubte Entnahmemengen nicht verringert werden, sondern die Nutzung nur zeitlich eingeschränkt wird. Verdunstungsarme Bewässerungssysteme z. B. mittels Tröpfchenbewässerung sind von der jetzt ausgesprochenen Beschränkung nicht erfasst.

Die Untere Wasserbehörde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, generell sparsam mit Wasser umzugehen. Das schließt auch den Umgang mit dem kostbaren Gut Trinkwasser ein.

Die Verfügung ist bis zum 30. September 2026 gültig, wenn Sie nicht wegen einer grundlegenden Änderung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse vorher widerrufen wird.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann in den öffentlichen Bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

Baden in Braunschweiger Gewässern

Badestelle Heidberg© Stadt Braunschweig

Bei hohen Temperaturen zieht es die Menschen in Richtung der Gewässer. Das Baden in den Braunschweiger Gewässern ist nur im Kennel-Bad und an der Badestelle Heidbergsee zugelassen. In der Schunter ist das Baden ebenfalls zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Renaturierung der Schunter bei Querum

© Stadt Braunschweig, Geoinformation

Aktuell wird die Schunter im Bereich zwischen dem Borwall und der Brücke Bienroder Weg ökologisch umgestaltet. Das Luftbild aus der letzten Aprilwoche 2026 zeigt die beeindruckenden Maßnahme des Wasserverbandes Mittlere Oker aus der Vogelperspektive.

Neben der ökologischen Aufwertung des Schunterabschnitts wird auch der Hochwasserrückhalt, d.h. die Retention, und der Hochwasserschutz verbessert. 

Als Maßnahmenbausteine werden die Elemente berücksichtigt, die bereits in den vorangegangenen Umgestaltungen u. a. zwischen Butterberg und Rühme erfolgreich eingesetzt wurden. Dazu gehören die Anlage von Flutrinnen und Stillgewässern und die Schaffung von Altarmen. Mit Stubben, Raubäumen und Kiesriegeln wird die Gewässerstruktur verbessert. Auch eine extensive Grünlandnutzung ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs. Der Aufstau von Hochwasser vor dem Bienroder Weg wird durch zwei Flutmulden abgebaut.

Die einzelnen Elemente der Maßnahme lassen sich auf dem Bild besonders gut erahnen, bevor sich die Natur mit der jetzt schnell aufkommenden Vegetation den Bereich zurückerobert.

Die Maßnahme wird vom Land Niedersachsen zu 100 Prozent gefördert. Der Förderbescheid wurde am 8. Januar an Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum und Dr. Bernd Hoppe-Dominik, Vorsteher des Wasserverbands Mittlere Oker, übergeben.

Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig

Die Wiederverwendung von Abwasser ist im Braunschweiger Land nichts Neues: Bereits 1954 wurde der Abwasserverband Braunschweig gegründet, um das Wasser in der Landwirtschaft zu nutzen. Die Verregnung – heute die Wasserwiederverwendung - findet in den Landkreisen Gifhorn und Peine statt. Nach Inkrafttreten der Verordnung EU 2020/741 bedarf die Erzeugung von und Versorgung mit aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung der Genehmigung. Diese wurde am 29.2.2024 erteilt.

Bildnachweise

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  • Stadt Braunschweig, Geoinformation

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