Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Schunter Querum“

Auf Grund des Antrags des Wasserverbandes Mittlere Oker vom 29. April 2024 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Schunter in Braunschweig im Bereich zwischen Borwall und Bienroder Weg mit Nebenbestimmungen und Hinweisen erteilt.

Im Nachgang der Planfeststellung hat sich kurzfristig die Gelegenheit ergeben, ein weiteres Flurstück in die Maßnahme einzubeziehen und dort einen Altarm, eine Flutrinne, Stillgewässer sowie Landschaftsdünen anzulegen. Es handelt sich um eine unwesentliche Änderung des rechtskräftigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses, für die der sogenannte „vorzeitige Maßnahmebeginn“ zugelassen wurde.

Anlagen

Erläuterungen und Hinweise