Ehrenamt
Wahlehrenämter sind die Mitgliedschaft im Wahlausschuss und im Wahlvorstand.
Zur Übernahme von Wahlehrenämtern ist jede bzw. jeder Wahlberechtigte gesetzlich verpflichtet. Die Übernahme dieser Aufgabe darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.
Allerdings darf niemand bei einer Wahl mehr als ein Wahlehrenamt ausüben. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen dort gar nicht tätig werden.
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von den Parteien vorgeschlagen und von der Wahlleitung berufen.
Bei der Besetzung der Wahlvorstände zählt das Wahlamt der Stadt Braunschweig auf das Engagement der Wahlberechtigten und setzt, soweit es geht, auf Freiwilligkeit.
Um dieses Ehrenamt übernehmen zu können, muss man für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Die Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder erfolgt durch die Wahlleitung bzw. durch die Gemeinde per Berufungsschreiben.