Vorsitzende oder Vorsitzender (im Wahlvorstand)

Die oder der Vorsitzende ist Mitglied des Wahlvorstandes. Sie oder er leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.

Außerdem:

  • weist sie oder er die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verschwiegenheitspflicht hin,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,  
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
  • gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.

Die oder der Vorsitzende hat im Wahlvorstand eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter (Stellvertretung). Die Stellvertretung übernimmt in Abwesenheit der oder des Vorsitzenden die beschriebenen Aufgaben. Eine oder einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.

Erläuterungen und Hinweise