Wahlorgane
bei Bundestagswahlen:
- die Bundeswahlleitung und der Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet
- eine Landeswahlleitung und ein Landeswahlausschuss für jedes Land
- eine Kreiswahlleitung und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis
- ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
- mindestens eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.
bei Europawahlen:
- gibt es eine Kreiswahlleitung und einen Kreiswahlausschuss in jedem Landkreis und eine Stadtwahlleitung und einen Stadtwahlausschuss in jeder kreisfreien Stadt, sonst wie bei Bundestagswahlen.
bei Landtagswahlen:
- entfällt die Zuständigkeit der Bundeswahlleitung und des Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.
bei Kommunalwahlen:
- gibt es statt der Kreiswahlleitung und des Kreiswahlausschusses die Gemeindewahlleitung und den Gemeindewahlausschuss, sonst wie bei Landtagswahlen
Wie viele Briefwahlvorstände zu bilden sind, um das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltag feststellen zu können, bestimmt die Kreis- bzw. Gemeindewahlleitung.