Informationen zur Kandidatur bei der Kommunalwahl 2026

© stockWERK - Fotolia.com

Am 13. September 2026 werden in Braunschweig eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister (Direktwahl), der Rat der Stadt und die 12 Stadtbezirksräte neu gewählt. Wird bei der Direktwahl eine Stichwahl erforderlich, findet diese am 27. September 2026 statt.

Für alle Wahlen können Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder einer Einzelperson bis zum 20. Juli 2026 (18 Uhr) eingereicht werden. Die Einreichung ist nur schriftlich im Original möglich. Die notwendigen Formulare können bei der Gemeindewahlleitung angefordert werden.

Das Wahlamt stellt Wahlvorschlagsträgern eine Softwarelösung zur Verfügung, die bei der Aufstellung der Kandidierenden und dem Ausfüllen der Formulare unterstützt. Wahlvorschlagsträger werden gebeten, möglichst bereits vor einer Aufstellungsversammlung hierfür Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen.

Die Landeswahlleitung hat ausführliche Informationen für Wahlvorschlagsträger zusammengestellt.

Informationen zu den einzelnen Wahlen in Braunschweig

Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters

Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

  • mindestens 23 Jahre , aber noch nicht 67 Jahre alt
  • deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
  • kein Wohnsitzerfordernis in Braunschweig; Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen
    nicht wahlberechtigt sein in Braunschweig
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen
  • Bewerberinnen bzw. Bewerber bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich 
    demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik 
    Deutschland einzutreten

Das Wahlgebiet ist die Stadt Braunschweig

Wahl des Rates der Stadt

Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

  • mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 13. September 2008)
  • deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
  • seit mindestens dem 13. März 2026 im Wahlgebiet Braunschweig mit Hauptwohnsitz wohnhaft
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen

Für die Ratsperiode 2026 bis 2031 werden 56 Abgeordnete in den Rat gewählt. Das sind zwei Abgeordnete mehr als bisher, da die Stadt Braunschweig die Grenze von 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten hat.

Das Wahlgebiet ist zur Ratswahl in 8 Gemeindewahlbereiche eingeteilt
(siehe KartePDF-Datei743,07 kB).

In jedem Gemeindewahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe jeweils bis zu 10 Bewerberinnen bzw. Bewerber aufstellen. Eine Einzelperson kann nur in einem Gemeindewahlbereich antreten.

Stadtbezirksratswahlen

Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

  • mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 13. September 2008)
  • deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
  • seit mindestens dem 13. März 2026 im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz wohnhaft
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen

Jeder Stadtbezirk bildet ein eigenes Wahlgebiet. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten und die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Stadtbezirk
(Nummer und Name)
Anzahl
Abgeordnete
2026
maximale Anzahl
Bewerbende je
Wahlvorschlag
111 - Hondelage-Volkmarode 13 18
112 - Wabe-Schunter-Beberbach 17 22
120 - Östliches Ringgebiet 19 24
130 - Mitte 19 24
211 - Braunschweig-Süd 17 22
212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode 15 20
221 - Weststadt 17 22
222 - Südwest 15 20
310 - Westliches Ringgebiet 19 24
321 - Lehndorf-Watenbüttel 17 22
322 - Nördliche Schunter-/Okeraue 15 20
330 - Nordstadt-Schunteraue 19 24

Für alle Wahlen

Parteien, die als solche an der Kommunalwahl teilnehmen wollen, müssen dies der Landeswahlleitung bis zum 15. Juni 2026 anzeigen. Von dieser Anzeige sind gemäß Bekanntmachung der Landeswahlleitung vom 30. Juli 2025 (Nds.MBl. Nr 372) folgende Parteien befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke)

Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen müssen von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebiets bzw. Wahlbereichs unterstützt werden, wenn sie nicht aufgrund § 21 Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) davon befreit sind. Welche Parteien und Wählergruppen in Braunschweig über die oben genannten Parteien hinaus befreit sind, und wie viele Unterstützungsunterschriften jeweils erforderlich sind, ist der öffentlichen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2025 zu entnehmen.

Geschäftsstelle der Gemeindewahlleitung

Wahlamt

Anschrift

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4704101

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • stockWERK - Fotolia.com