Informationen zur Kandidatur bei der Kommunalwahl 2026
Am 13. September 2026 werden in Braunschweig eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister (Direktwahl), der Rat der Stadt und die 12 Stadtbezirksräte neu gewählt. Wird bei der Direktwahl eine Stichwahl erforderlich, findet diese am 27. September 2026 statt.
Für alle Wahlen können Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder einer Einzelperson bis zum 20. Juli 2026 (18 Uhr) eingereicht werden. Die Einreichung ist nur schriftlich im Original möglich. Die notwendigen Formulare können bei der Gemeindewahlleitung angefordert werden.
Das Wahlamt stellt Wahlvorschlagsträgern eine Softwarelösung zur Verfügung, die bei der Aufstellung der Kandidierenden und dem Ausfüllen der Formulare unterstützt. Wahlvorschlagsträger werden gebeten, möglichst bereits vor einer Aufstellungsversammlung hierfür Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen.
Die Landeswahlleitung hat ausführliche Informationen für Wahlvorschlagsträger zusammengestellt.
Informationen zu den einzelnen Wahlen in Braunschweig
Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters
Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)
- mindestens 23 Jahre , aber noch nicht 67 Jahre alt
- deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
- kein Wohnsitzerfordernis in Braunschweig; Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen
nicht wahlberechtigt sein in Braunschweig - nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen
- Bewerberinnen bzw. Bewerber bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland einzutreten
Das Wahlgebiet ist die Stadt Braunschweig
Wahl des Rates der Stadt
Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)
- mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 13. September 2008)
- deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
- seit mindestens dem 13. März 2026 im Wahlgebiet Braunschweig mit Hauptwohnsitz wohnhaft
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen
Für die Ratsperiode 2026 bis 2031 werden 56 Abgeordnete in den Rat gewählt. Das sind zwei Abgeordnete mehr als bisher, da die Stadt Braunschweig die Grenze von 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten hat.
Das Wahlgebiet ist zur Ratswahl in 8 Gemeindewahlbereiche eingeteilt
(siehe KartePDF-Datei743,07 kB).
In jedem Gemeindewahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe jeweils bis zu 10 Bewerberinnen bzw. Bewerber aufstellen. Eine Einzelperson kann nur in einem Gemeindewahlbereich antreten.
Stadtbezirksratswahlen
Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)
- mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 13. September 2008)
- deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
- seit mindestens dem 13. März 2026 im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz wohnhaft
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen
Jeder Stadtbezirk bildet ein eigenes Wahlgebiet. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten und die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
| Stadtbezirk (Nummer und Name) |
Anzahl Abgeordnete 2026 |
maximale Anzahl Bewerbende je Wahlvorschlag |
| 111 - Hondelage-Volkmarode | 13 | 18 |
| 112 - Wabe-Schunter-Beberbach | 17 | 22 |
| 120 - Östliches Ringgebiet | 19 | 24 |
| 130 - Mitte | 19 | 24 |
| 211 - Braunschweig-Süd | 17 | 22 |
| 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode | 15 | 20 |
| 221 - Weststadt | 17 | 22 |
| 222 - Südwest | 15 | 20 |
| 310 - Westliches Ringgebiet | 19 | 24 |
| 321 - Lehndorf-Watenbüttel | 17 | 22 |
| 322 - Nördliche Schunter-/Okeraue | 15 | 20 |
| 330 - Nordstadt-Schunteraue | 19 | 24 |
Für alle Wahlen
Parteien, die als solche an der Kommunalwahl teilnehmen wollen, müssen dies der Landeswahlleitung bis zum 15. Juni 2026 anzeigen. Von dieser Anzeige sind gemäß Bekanntmachung der Landeswahlleitung vom 30. Juli 2025 (Nds.MBl. Nr 372) folgende Parteien befreit:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Die Linke (Die Linke)
Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen müssen von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebiets bzw. Wahlbereichs unterstützt werden, wenn sie nicht aufgrund § 21 Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) davon befreit sind. Welche Parteien und Wählergruppen in Braunschweig über die oben genannten Parteien hinaus befreit sind, und wie viele Unterstützungsunterschriften jeweils erforderlich sind, ist der öffentlichen Bekanntmachung vom 3. Dezember 2025 zu entnehmen.
Geschäftsstelle der Gemeindewahlleitung
Anschrift
Reichsstraße
3
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4704101
E-Mail-Adresse:
wahlen@braunschweig.de