Informationen zur Kommunalwahl

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Warum sollten wir wählen?

Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf kommunaler Ebene.

Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt und indirekt Einfluss aus, vertritt seine bürgerlichen Interessen, entscheidet ganz konkret, wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister wird und wie sich der Rat der Stadt oder die Stadtbezirksräte zusammensetzen.

Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer starken Demokratie. Deshalb am 13. September 2026 wählen gehen!

Bei den Kommunalwahlen im September 2026 werden die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister (OBM), der Rat der Stadt und die 12 Braunschweiger Stadtbezirksräte neu gewählt. Wie bei allen anderen Wahlen gelten auch bei kommunalen Wahlen die im Grundgesetz verankerten fünf Wahlrechtsgrundsätze (Öffnet in einem neuen Tab).

Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters

Im Wesentlichen liegen die Aufgaben einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters (Öffnet in einem neuen Tab) in der Repräsentation, der Leitung der Verwaltung, der Vorbereitung, Ausführung und Kontrolle von Beschlüssen, als auch der Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft.

Wahl des Rates

Aufgabe des Rat (Öffnet in einem neuen Tab)es ist es, bei Entscheidungen die Interessen der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Für die kommende Wahlperiode sind 56 Ratsmitglieder zu wählen.

Die Wahl findet in so genannten Wahlbereich (Öffnet in einem neuen Tab)en statt. Braunschweig wurde für die Wahl in acht Bereiche eingeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger können nicht alle Ratskandidaten wählen, sondern nur die, die in ihrem Wahlbereich aufgestellt sind. In jedem Wahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe bis zu zehn Personen aufstellen. Es können aber auch Einzelpersonen antreten.

Wahl der Stadtbezirksräte

Die 12 Stadtbezirksräte (Öffnet in einem neuen Tab) in Braunschweig sollen für mehr Bürgernähe bei kommunalen Entscheidungen sorgen. Sie sind für die speziellen örtlichen Angelegenheiten zuständig, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen.

Die Größe der Stadtbezirksräte ist unterschiedlich. Je nach Einwohnerzahl bestehen sie aus 13 bis 19 Personen.

Wer ist wahlberechtigt?

Zu Kommunalwahlen (Öffnet in einem neuen Tab) sind deutsche und Staatsangehörige aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 13. Juni 2026 in Braunschweig wohnen.

Für Stadtbezirksratswahlen gilt außerdem: Zu diesen Wahlen ist nur wahlberechtigt, wer seit dem 13. Juni 2026 im jeweiligen Stadtbezirk wohnt.

Was ist, wenn ich umziehe?

Zieht eine wahlberechtigte Person aus Braunschweig weg, so ist sie für diese Wahlen in Braunschweig nicht mehr wahlberechtigt (Öffnet in einem neuen Tab).

Ist eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag - 13. Juni 2026 - von außerhalb nach Braunschweig zugezogen, erfüllt sie nicht die 3-Monats-Frist. Sie ist für die OBM-Wahl, für die Wahl zum Rat der Stadt Braunschweig und für die Wahl eines Stadtbezirksrates nicht wahlberechtigt.

Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag 13. Juni 2026 innerhalb Braunschweigs in einen anderen Stadtbezirk um, so verliert sie ihre Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl. Sie bleibt aber für OBM-Wahl und für die Wahl zum Rat weiterhin stimmberechtigt.

Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses - 2. August 2026 - innerhalb Braunschweigs um, kann sie nur im Wahllokal des alten Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind beim Wahlamt ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?

Alle wahlberechtigten Braunschweigerinnen und Braunschweiger werden automatisch in das Wählerverzeichnis (Öffnet in einem neuen Tab) eingetragen und erhalten bis spätestens 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung (Öffnet in einem neuen Tab).

Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Insbesondere die Hinweise, wo das zuständige Wahllokal liegt und zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist.

Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 13. September 2026 nicht wählen zu können.

Wo wird gewählt?

Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal rollstuhlgerecht zugänglich ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und im zentralen Informationsdienst "Meine Wahl" (Öffnet in einem neuen Tab). Sie können das Bürgertelefon Wahlen anrufen.

Wahlberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab) können ihre Stimme auch über die Briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab) abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal (Öffnet in einem neuen Tab) aufzusuchen. 

Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!

Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie durch Briefwahl wählen.

Briefwahl beantragen Sie am einfachsten, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Öffnet in einem neuen Tab) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sie können auch unseren Online-Antrag nutzen. Dieser wird etwa 2 Monate vor dem Wahltag auf www.braunschweig.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab) für Sie freigeschaltet.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen zugeschickt. Zu den Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale können Sie auch persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sofort wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen (bitte Personalausweis mitbringen!). Wenn Sie andere Personen beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den erforderlichen Vollmachten.

Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale

Hier finden Sie rechtzeitig vor der Wahl die Öffnungszeiten unserer Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3. Erster Öffnungstag wird voraussichtlich der 17. August 2026 sein.

Sollte es zu einer Stichwahl für die OBM-Wahl kommen, so finden Sie die entsprechenden Öffnungszeiten ebenfalls hier.

Wie wird gewählt?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten je nach Wahlberechtigung bis zu 3 Stimmzettel:

  • für die OBM-Wahl,
  • für die Ratswahl und
  • für die Wahlen zu den Stadtbezirksräten.

Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge (Öffnet in einem neuen Tab) der Parteien (Öffnet in einem neuen Tab)Wählergruppen (Öffnet in einem neuen Tab) und Einzelbewerbungen (Öffnet in einem neuen Tab) aufgeführt.

Die Stimmzettel (Öffnet in einem neuen Tab) haben für jede Wahl eine andere Farbe.

Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister immer im ersten Wahlgang gewählt?

Schafft es keine Bewerberin oder kein Bewerber, am 13. September 2026 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen zu erhalten (absolute Mehrheit (Öffnet in einem neuen Tab)), so findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Hier ist schließlich die Person gewählt, für den sich die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler entscheidet.

Kann ich bei der Durchführung der Wahlen auch helfen?

JA! Jede Person, die zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist, kann in einen Wahlvorstand berufen werden. Wahlhilfe setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Und das Engagement wird sogar mit einem finanziellen Dankeschön belohnt. Wer bei Wahlen helfen möchte, kann sich gerne bei uns im Wahlamt informieren. Informationen erhalten Sie auch direkt unter www.braunschweig.de/wahlhilfe.

Wie erhalte ich weitere Informationen?

Wahlamt

Anschrift

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4704114 Bürgertelefon Wahlen
Fax: 0531 4704141

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