
Gewerbeanzeige (Ummeldung)
Meldung von Veränderungen bei einer gewerblichen Tätigkeit.
Wenn ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit auf nicht-geschäftsübliche Bereiche ausgedehnt oder sich die Adresse seines Betriebs geändert hat, muss er dies der Behörde durch eine Ummeldung anzeigen. Weitere Änderungen (Name, Privatadresse, teilweise Aufgabe der bisher angezeigten Tätigkeiten etc.) können freiwillig gemeldet werden. Bei einer Verlegung des Betriebs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ist anstelle einer Ummeldung eine An- und Abmeldung erforderlich.
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Unterlagen
- Personalausweis, bei Ausländern Pass
Gebühren
22,50 EUR
Rechtsgrundlagen
keine
Hinweise
Zur Meldung von gewerblichen Veränderungen bestehen folgende Möglichkeiten:
- schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks
- persönlich durch die Erfassung der Daten durch die Stadt Braunschweig und Unterschrift auf einem Ausdruck des Erfassungsergebnisses.
Bearbeitungszeit
maximal 3 Werktage


