Statuswechsel (Wohnung)

Die vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.

Beschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

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