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Anmeldung (Hauptwohnung)

Informationen zur Anmeldung nach einem Umzug nach Braunschweig.

Die Anmeldung kann

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

erfolgen. Sie erhalten die Anmeldeformulare bei den bearbeitenden Stellen und unter "Downloads/Links".

Wenn Sie erstmalig Ihre Hauptwohnung in Braunschweig anmelden, erhalten Sie bei der Anmeldung den so genannten "Neubürgerbrief".

Studenten werden zusätzlich mit einer einmaligen Zuzugsprämie von 200,00 EUR in Braunschweig willkommen geheißen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Downloads/Links".

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
    oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (siehe "Downloads/Links")
  • bei der Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz muss die Anmeldung innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug erfolgen.

Hinweise

Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen ist für Anmeldungen die Ausländerstelle zuständig.

Bearbeitungszeit

Ihre Anmeldung wird sofort bearbeitet.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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