
Anmeldung (Hauptwohnung)
Informationen zur Anmeldung nach einem Umzug nach Braunschweig.
Die Anmeldung kann
- persönlich oder
- durch einen Bevollmächtigten
erfolgen. Sie erhalten die Anmeldeformulare bei den bearbeitenden Stellen und unter "Downloads/Links".
Wenn Sie erstmalig Ihre Hauptwohnung in Braunschweig anmelden, erhalten Sie bei der Anmeldung den so genannten "Neubürgerbrief".
Studenten werden zusätzlich mit einer einmaligen Zuzugsprämie von 200,00 EUR in Braunschweig willkommen geheißen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Downloads/Links".
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Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (siehe "Downloads/Links") - bei der Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz muss die Anmeldung innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug erfolgen.
Hinweise
Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen ist für Anmeldungen die Ausländerstelle zuständig.
Bearbeitungszeit
Ihre Anmeldung wird sofort bearbeitet.
Formulare, die Sie herunterladen können
Terminreservierung
Weitere Links
Zuständigkeit
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Nord (10.31)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Ost (10.32)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Süd (10.33)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle West (10.34)
- Symbol für eine OrganisationBürgerberatung (32.41 AG 1)
- Symbol für eine OrganisationAllgemeine Bürgerangelegenheiten (32.41)
- Symbol für eine OrganisationAusländerstelle (32.42)



