
Geburtsbeurkundung
Sie erwarten Nachwuchs oder Ihr Baby ist bereits geboren? Herzlichen Glückwunsch! Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!
Die Beurkundung (Registrierung) eines in Braunschweig geborenen Kindes erfolgt unabhängig vom Wohnort der Eltern beim Standesamt Braunschweig.
Die Eltern bekommen nach der Entbindung im Krankenhaus den Vordruck "Geburtsanzeige" ausgehändigt. Dieser muss ausgefüllt, von beiden Eltern unterschrieben und innerhalb einer Woche nach der Geburt im Standesamt abgegeben werden. Auf der Rückseite des Vordruckes wird der Vor- und Familienname des Kindes festgelegt. Achten Sie hierbei unbedingt auf die richtige Schreibweise (auch eventuelle Zeichen wie Akzente und Bindestriche), denn wir übernehmen Ihre Festlegung in den Geburtseintrag. Ist der Name beim Standesamt beurkundet, gilt dies als unwiderruflich und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden!
Eine beigefügte Elterninformation erläutert den weiteren Ablauf und welche Unterlagen der Geburtsanzeige beigefügt werden müssen.
Die Anmeldung der Geburt und Abgabe der erforderlichen Unterlagen beim Standesamt kann auch über die Krankenhausverwaltung des Klinikums Celler Str. oder über die Hebammen des Marienstifts und Sankt Vinzenz Krankenhauses erfolgen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Bei einer Hausgeburt übernimmt die Hebamme oder der Vater selbst die Anmeldung der Geburt beim Standesamt.
Wer die Wahl hat, hat die Qual! Haben Sie schon einen Vornamen für Ihr Kind?
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen, und ggf. einen Familiennamen zu erteilen.
Ob es nun ein ganz ausgefallener Name sein soll oder nur die Schreibweise unklar ist - auf der Suche nach dem richtigen Vornamen für Ihr Kind sind wir Ihnen gern behilflich, denn die Auswahl aus über 60.000 Vornamen fällt manchmal schwer.
Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet, dann interessiert Sie sicher auch das Thema Vaterschaftsanerkennung.
Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen zur Beurkundung erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung), dann ist zur Entgegennahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, d.h. vor allem kein näherer Verwandter sein, und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
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Unterlagen
Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen einschließlich eventuell notwendiger Übersetzungen müssen immer im Original vorgelegt werden. Sie erhalten sie nach der Beurkundung zurück.
| Zur Beurkundung der Geburt Ihres/r Neugeborenen sind die Geburtsanzeige/n sowie folgende Unterlagen erforderlich: |
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Bei verheirateten Eltern zusätzlich: |
(Bei ausländischen Heiratsurkunden ist eventuell die Vorlage der Geburtsurkunden erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich im Standesamt.) |
| Bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich: |
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Gebühren
| Sie erhalten für Ihr Neugeborenes je 1 kostenfreie Bescheinigung für |
sowie 2 gebührenpflichtige Geburtsurkunden. |
Zahlungsart
Hinweise
Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen zur Beurkundung erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung), dann ist zur Entgegennahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, d.h. vor allem kein näherer Verwandter sein, und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Ist die Kindsmutter ledig, kann die Vaterschaft problemlos anerkannt werden. Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, kann die Vaterschaft nur anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Geburt bereits ein Scheidungsantrag anhängig ist. Die Anerkennung des Kindes einer verheirateten Frau wird erst mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam.
Bearbeitungszeit
Sind die Unterlagen vollständig eingereicht worden, können sie zusammen mit den neuen Geburtsurkunden nach etwa einer Woche im Standesamt Braunschweig (Rathaus Altbau, Erdgeschoss, Zimmer 20 - ohne Terminvergabe) abgeholt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) mit.



