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Geburtsbeurkundung

Sie erwarten Nachwuchs oder Ihr Baby ist bereits geboren? Herzlichen Glückwunsch! Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!

Die Beurkundung (Registrierung) eines in Braunschweig geborenen Kindes erfolgt unabhängig vom Wohnort der Eltern beim Standesamt Braunschweig.

Die Eltern bekommen nach der Entbindung im Krankenhaus den Vordruck "Geburtsanzeige" ausgehändigt. Dieser muss ausgefüllt, von beiden Eltern unterschrieben und innerhalb einer Woche nach der Geburt im Standesamt abgegeben werden. Auf der Rückseite des Vordruckes wird der Vor- und Familienname des Kindes festgelegt. Achten Sie hierbei unbedingt auf die richtige Schreibweise (auch eventuelle Zeichen wie Akzente und Bindestriche), denn wir übernehmen Ihre Festlegung in den Geburtseintrag. Ist der Name beim Standesamt beurkundet, gilt dies als unwiderruflich und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden!
Eine beigefügte Elterninformation erläutert den weiteren Ablauf und welche Unterlagen der Geburtsanzeige beigefügt werden müssen.

Die Anmeldung der Geburt und Abgabe der erforderlichen Unterlagen beim Standesamt kann auch über die Krankenhausverwaltung des Klinikums Celler Str. oder über die Hebammen des Marienstifts und Sankt Vinzenz Krankenhauses erfolgen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Bei einer Hausgeburt übernimmt die Hebamme oder der Vater selbst die Anmeldung der Geburt beim Standesamt. 

Wer die Wahl hat, hat die Qual! Haben Sie schon einen Vornamen für Ihr Kind?
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen, und ggf. einen Familiennamen zu erteilen.
Ob es nun ein ganz ausgefallener Name sein soll oder nur die Schreibweise unklar ist - auf der Suche nach dem richtigen Vornamen für Ihr Kind sind wir Ihnen gern behilflich, denn die Auswahl aus über 60.000 Vornamen fällt manchmal schwer. 

Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet, dann interessiert Sie sicher auch das Thema Vaterschaftsanerkennung. 

Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen zur Beurkundung erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung), dann ist zur Entgegennahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, d.h. vor allem kein näherer Verwandter sein, und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Unterlagen

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen einschließlich eventuell notwendiger Übersetzungen müssen immer im Original vorgelegt werden. Sie erhalten sie nach der Beurkundung zurück.  

Zur Beurkundung der Geburt Ihres/r Neugeborenen sind die Geburtsanzeige/n sowie folgende Unterlagen erforderlich:
  • Kopie des dt. Personalausweises/ Reisepasses beider Eltern oder
  • ausländischer Personalausweis (von EU-Angehörigen) oder
  • ausländischer Reisepass

Bei verheirateten Eltern zusätzlich:

  • wenn vor dem 31.12.2008 geheiratet:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (früher Familienbuch; eine Heiratsurkunde reicht nicht aus)
  • wenn nach dem 01.01.2009 geheiratet:
    ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ersatzweise Originale der Geburtsurkunden und der Eheurkunde
  • wenn im Ausland geheiratet:
    Original der ausländischen Heiratsurkunde mit Originalübersetzung

    oder bei Nachregistrierung der Ehe in Deutschland:
    beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde.

(Bei ausländischen Heiratsurkunden ist eventuell die Vorlage der Geburtsurkunden erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich im Standesamt.)

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich:
  • die Geburtsurkunden beider Eltern (keine Kopien)
    (bei ausländischen Urkunden mit Originalübersetzung) soweit sie noch nicht verheiratet waren
    oder
    bei Geschiedenen oder Verwitweten:
    die aktuelle Abschrift des Heiratseintrages mit Scheidung oder das Original der ausländischen Heiratsurkunde und Nachweis der Eheauflösung, ggf. mit Übersetzung.
  • die Vaterschaftsanerkennungsurkunde
    (Ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins bitte mit den Kolleginnen des Standesamtes oder direkt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig in Verbindung.
  • die Sorgeerklärung (wenn vorhanden)

Gebühren

Sie erhalten für Ihr Neugeborenes je 1 kostenfreie Bescheinigung für 
  • religiöse Zwecke (Taufe),
  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse der Mutter),
  • Elterngeld und Kindergeld,

sowie 2 gebührenpflichtige Geburtsurkunden
Die Gebühren hierfür betragen 15,00 Euro (10,00 EUR für die erste und 5,00 Euro für jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde).

Zahlungsart

Die Gebühren müssen in bar entrichtet werden.

Hinweise

Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen zur Beurkundung erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung), dann ist zur Entgegennahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, d.h. vor allem kein näherer Verwandter sein, und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Ist die Kindsmutter ledig, kann die Vaterschaft problemlos anerkannt werden. Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, kann die Vaterschaft nur anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Geburt bereits ein Scheidungsantrag anhängig ist. Die Anerkennung des Kindes einer verheirateten Frau wird erst mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam.

Bearbeitungszeit

Sind die Unterlagen vollständig eingereicht worden, können sie zusammen mit den neuen Geburtsurkunden nach etwa einer Woche im Standesamt Braunschweig (Rathaus Altbau, Erdgeschoss, Zimmer 20 - ohne Terminvergabe) abgeholt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) mit.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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